1. Ich muss aus meiner Wohnung ausziehen - u. a. wg. Kündigung.
Das Jobcenter behauptet, sie müssten die Umzugskosten nur übernehmen, wenn ich in der Stadt bliebe und ich solle 3 Mietangebote hier vor Ort vorlegen, als Bedingung für die Kostenübernahme.
Da ich 55 Km weiter ziehe - in eine billigere Stadt, behaupten sie, gar nichts zahlen zu müssen - obwohl ich aus meiner Wohnung raus muss!
Stimmt das so?
2. Hatte mich das Jobcenter vor Einführung des Bürgergeldes aufgefordert, meine Mietkosten zu verringern.
Das tue ich, indem ich in eine billigere Stadt ziehe.
Jetzt behaupten das Jobcenter plötzlich, meine Miethöhe sei inzwischen doch wieder angemessen. Das haben sie mir aber nie mitgeteilt, so dass ich zudem davon ausgehen musste, mit Auslaufen der Karenzzeit, umziehen zu müssen.
Ist "Umzug in eine andere Stadt" ein Grund, die Umzugskosten gar nicht (nicht einmal anteilig) zu übernehmen?