Hallo zusammen,
kurze Vorgeschichte, nach Burnout Anfang 2022 erst ALG 1, dann Krankengeld (beendet durch KK da ihr die Suche auf Therapieplatz zu lange dauerte), resultierend daraus wieder ALG1, aber von der BA wieder nach Hause geschickt mit Gutachten des ärztlichen Dienstes mit der Empfehlung, zuerst medizinische, stationäre Behandlung vor LTA Maßnahmen und Wechsel zu leidensgerechter Tätigkeit. Erneute Suche nach Therapieplatz diesmal mit Erfolg, aber gleichzeitig noch vor diesem Zeitraum ins Bürgergeld gerutscht, da ALG 1 Anspruch ausgelaufen.
Jetzt, nach Beendigung meiner mehrwöchigen, teilstationären Behandlung in einem Krankenhaus für Psychotherapie (aus Eigeninitiative, unabhängig vom JC, siehe oben), Diagnostik schwere Depression, möchte die Sachbearbeiterin, dass ich bei meinem nächsten Termin (Eigeninitiative) den "Entlassbericht der Reha" vorlege.
Mal abgesehen davon das es keine REHA war sondern eine akutmedizinische Behandlung im Krankenhaus mit Kostenträger KK, stehen in diesem Entlassbericht äußerst sensible und private Dinge zur Symptomatik und medizinischen Diagnostik der Depression, vor allem aus der Vergangenheit wie zB familiäre Dinge und auch Personen, die aus meiner Sicht NIEMANDEN etwas angehen außer mich und meinen Psychotherapeuten. Vor allem ist in diesem Bericht kein Wort über berufliche Eignung oder sonstiges vermerkt, da es eben ein medizinischer Bericht ist. Einzig die Info, das ich arbeitsfähig entlassen worden bin ist wohl von Relevanz.
Und gerade weil es eben ein klinischer Entlassbericht ist, gibt es keinen Teil 1 oder 2, oder A und B wie zB bei einer Reha.
Darf ich die Abgabe an den SB verweigern mit gleichzeitigem Hinweis, das es für mich kein Problem darstellen würde, dieses dem ärztlichen Dienst (es gibt ja schon eine Empfehlung aus der Zeit mit ALG 1) zur Verfügung zu stellen ?
G.