SB möchte von mir klinischen Entlassbericht...

  • Hallo zusammen,

    kurze Vorgeschichte, nach Burnout Anfang 2022 erst ALG 1, dann Krankengeld (beendet durch KK da ihr die Suche auf Therapieplatz zu lange dauerte), resultierend daraus wieder ALG1, aber von der BA wieder nach Hause geschickt mit Gutachten des ärztlichen Dienstes mit der Empfehlung, zuerst medizinische, stationäre Behandlung vor LTA Maßnahmen und Wechsel zu leidensgerechter Tätigkeit. Erneute Suche nach Therapieplatz diesmal mit Erfolg, aber gleichzeitig noch vor diesem Zeitraum ins Bürgergeld gerutscht, da ALG 1 Anspruch ausgelaufen.

    Jetzt, nach Beendigung meiner mehrwöchigen, teilstationären Behandlung in einem Krankenhaus für Psychotherapie (aus Eigeninitiative, unabhängig vom JC, siehe oben), Diagnostik schwere Depression, möchte die Sachbearbeiterin, dass ich bei meinem nächsten Termin (Eigeninitiative) den "Entlassbericht der Reha" vorlege.

    Mal abgesehen davon das es keine REHA war sondern eine akutmedizinische Behandlung im Krankenhaus mit Kostenträger KK, stehen in diesem Entlassbericht äußerst sensible und private Dinge zur Symptomatik und medizinischen Diagnostik der Depression, vor allem aus der Vergangenheit wie zB familiäre Dinge und auch Personen, die aus meiner Sicht NIEMANDEN etwas angehen außer mich und meinen Psychotherapeuten. Vor allem ist in diesem Bericht kein Wort über berufliche Eignung oder sonstiges vermerkt, da es eben ein medizinischer Bericht ist. Einzig die Info, das ich arbeitsfähig entlassen worden bin ist wohl von Relevanz.

    Und gerade weil es eben ein klinischer Entlassbericht ist, gibt es keinen Teil 1 oder 2, oder A und B wie zB bei einer Reha.

    Darf ich die Abgabe an den SB verweigern mit gleichzeitigem Hinweis, das es für mich kein Problem darstellen würde, dieses dem ärztlichen Dienst (es gibt ja schon eine Empfehlung aus der Zeit mit ALG 1) zur Verfügung zu stellen ?

    G.

    • Offizieller Beitrag

    Hast du denn die Frage gestellt, weshalb sie die Unterlagen möchte? Insbesondere, ob sie die für sich selbst will oder eben für den ÄD?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Es hat ein telefonisches Vorgespräch stattgefunden, in dem ich eben diese Entlassung aus der Klinik mitgeteilt habe und mit der Bitte um ein Beratungsgespräch, um eben die weitere Vorgehensweise, Maßnahmen, LTA, etc zu besprechen, der Kooperationsplan hört bei eben dieser medizinischen Behandlung auf, sprich einfach zu besprechen wie es jetzt weitergeht. Auch mit dem Hinweis, das ich vom Hausarzt noch eine Folge AU Meldung bis 13.03. habe. Schriftlich eingereicht habe ich die AU und die Aufenthaltsbescheinigung aus der Klinik. Von einer eventuellen Einbindung des ÄD war da keine Rede.

    Was ich tatsächlich jetzt bekommen habe ist eine Einladung mit Termin am 05.03. (innerhalb meiner AU Zeit) mit Rechtsfolgenbelehrung und 10% Drohung.

    Und eben der "Bitte" den Entlassbericht mitzubringen. Daher gehe ich davon aus, das dieser nicht für den ÄD gedacht ist sondern für den SB selbst. Was leider etwas nervig ist, ich hatte bis Januar immer ein und die selbe SB, welche von Anfang an immer über jeden meiner Schritte und den Kooperationsplan Bescheid wußte, jetzt plötzlich habe ich einen anderen, neuen SB, daher kann ich dass sehr schwer einschätzen, die alte Sachbearbeiterin würde diesen Bericht jedenfalls nicht haben wollen.

    • Offizieller Beitrag

    Dann steck den Bericht doch ein, geh zum Termin, lass dir erklären, was die Dame damit will und wenn du damit nicht einverstanden bist, dann erkläre ihr das eben, dass es dir unangenehm ist, weil deine sensiblen medizinischen Daten sie nichts angehen und gut.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Normalerweise kenne ich ja den Vorgang was den ÄD betrifft, das letzte Mal habe ich den Fragebogen per Post bekommen und dieser ging dann mit den Unterlagen direkt an den ÄD, allerdings noch zu ALG 1 Zeiten. Und selbst wenn es diesmal auch so wär, würde ich ja den Fragebogen nicht in Anwesenheit der SB ausfüllen sondern ebenfalls mit nach Hause nehmen. Somit besteht an sich gar kein Anlass den Entlassbericht mitnehmen zu müssen, außer wie vermutet die SB möchte den haben.

    Die Frage ist ja, DARF ich das verweigern oder muß ich sogar oder steht wieder irgendwo im Paragraphenjungel das JC SB vom Datenschutz, ärztlichen Schweigepflichten, etc, ausgenommen sind und es zu meinen Mitwirkungspflichten zählt. Der SB bei der BA zuvor war jedenfalls sehr darauf verpicht, aus solchen Dingen raus zu sein. Ich hoffe mal beim JC ist das nicht anders.

  • Ja, darfst du verweigern. Deine Befunde gehen den SB nichts an, sondern nur das Ergebnis, also ob du Erwerbfähig bist oder nicht oder welche Einschränkungen vorliegen.

    Und nur das genannte Gesamtergebnis geht zurück an den SB.

    Deine kompletten Unterlagen gehen von Arzt zu Arzt oder von dir zum Arzt.

    Und wenn überhaupt könntest du beim SB abgeben aber nur in einem als Vertrauliche Arztsache gekennzeichneten und verschlossenen Umschlag.