Meine Frage wäre : ich möchte bald heiraten. Und mit mein Mann zusammen ziehen .
Mein Ehemann würde dann zum ersten Mal bürgergeld beim Jobcenter beantragen . Aber die Miete ist nicht angemessen. Würde das jobcenter Im ersten Jahr trotzdem die unangemessene Miete unserer Wohnung zahlen . Oder nur seinen Anteil ?
Ich beziehe Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch , zwölftes Buch ( SGB XII )
Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gemäß paragraph 41 ff. SGB XII
Vielen Dank Leute