Nebenkostenguthaben vor Leistungsbezug

  • Hallo,

    Ich beziehe seit Juli 2023 Bürgergeld und habe vor kurzem meine Nebenkostenabrechnung (1.01.23-1.12.23) erhalten. Dort habe ich ein Guthaben von ca. 640 € weswegen sich die Warmmiete ab März um monatlich 20€ verringert. Das habe ich dem Jobcenter mitgeteilt. Nun habe ich einen Änderungsbescheid bekommen und mir wird das Gesamte Guthaben angerechnet. Ist das so richtig? Ich habe ja von Januar bis Juli gar keine Leistungen bezogen und die Miete selbst gezahlt?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist korrekt. Im SGB II kommt es auf den Zufluss an. Wann das Guthaben entstanden ist, spielt keine Rolle.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.