Ich zahle für 2 Kinder 8 und 18 Jahre alt (unterschiedliche Mütter) Kindesunterhalt und bekomme daher selbst ca. 1.200€ "aufstockende" Bürgergeldzahlungen.
Die Unterhaltszahlungen werden dabei von meinem Einkommen in Abzug gebracht.
Gerade bin ich geschieden worden verbunden mit einem Zugewinnanspruch in Höhe von 20.000€ gegen die Mutter des 8jährigen Kindes (in der Verhandlung geschlossener Vergleich). Hier bestehen keine Unterhaltsrückstände.
Die Mutter des 18. jährigen Kindes hat jedoch wiederum einen Anspruch gegen mich aus Unterhaltsrückständen (Jugendamtsurkunde) von fast 22.000€ und drängt auf Ausgleich.
Folgende Fragen stellen sich mir nun:
1. Ist eine Zahlung aus diesem Zugewinnanspruch in Höhe von 20.000€ durch die Mutter des 8jährigen Kindes Einkommen oder Vermögen?
2. Darf ich nach Erhalt die 20.000€ vom Konto meines Rechtsanwaltes direkt an die Mutter des 18.jährigen Kindes überweisen und diese Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen von diesem einmaligen 20.000€ Vermögen/Einkommen in Abzug bringen?
3. Falls ich das hingegen nicht darf, da dieses Geld z.B. als "Einkommen" gewertet und erst nach 6 Monaten in "Vermögen" umgewandelt wird und ich daraufhin 6 Monate keine "aufstockenden" Zahlungen erhalte kann ich maximal 13.000€ an die Mutter des 18. jährigen Kindes überweisen. Was mache ich wenn diese mich daraufhin pfändet?