Hallo,
folgende Frage:
im November 2020 habe ich das erste Mal "aufstockende" ALG2 Leistungen erhalten (durchgehend bis einschließlich Mai 2023).
Für den Zeitraum Juni 2023 - November 2023 habe ich keine ALG2 Leistungen erhalten.
Seit Dezember 2023 erhalte ich wieder durchgehend "aufstockende" ALG2 Leistungen.
Welche Schonvermögenregelung trifft jetzt auf mich zu? 40.000€ oder 15.000€