Guten Tag zusammen,
ich habe eine Frage zum Bildungsgutschein.
Zu meiner Person:
51 Jahre alt, unterhaltspflichtig aus Urkunden für 2 Kinder (8 und 18 Jahre alt).
Seinerzeit Abitur, Zivildienst und 8 Semester Lehramtsstudium ohne Abschluss (nur Zwischenprüfung mit 1,3 als "sehr gut" absolviert).
Anschließend gut 20 Jahre durchgängig in einem Berufsfeld berufstätig (sowohl selbstständig als auch angestellt). In diesem Berufsfeld kann ich leider seit geraumer Zeit nicht mehr arbeiten.
Seit August 2019 ALG1 + Nebentätigkeit (400€). Ab November 2020 "aufstockend" ALG2.
Aktuell bin ich im Immobilienbereich bei einem kleinen inhabergeführten Unternehmen in Teilzeit beschäftigt (während Covid-19 dort auf geringfügiger 400€ Basis).
Es besteht hier für mich keine Möglichkeit mehr Stunden zu arbeiten.
Der Firmeninhaber ist gut 10 Jahre älter als ich und wird absehbar in wenigen Jahren den Betrieb schließen.
Es ist generell für mich, aufgrund erheblicher körperlicher Einschränkungen und fehlender abgeschlossener Berufsausbildung nicht einfach eine geeignete Tätigkeit zu finden.
Von meinem Gehalt werden die geleisteten Unterhaltszahlungen in Abzug gebracht. Das wann dann noch übrig ist darf ich anrechnungsfrei behalten. Ich bekomme daher jetzt "aufstockend" das volle Bürgergeld.
Ich frage mich ob die Möglichkeit besteht mich berufsbegleitend weiterzubilden und überlege einen Fernkurs zum Immobilienfachwirt (IHK) zu beginnen (100% förderungsfähig mit Bildungsgutschein (AZAV)).
Die Lehrgangsdauer beträgt 20 Monate. Eine kostenfreie Verlängerung um weitere 12 Monate ist möglich. Das ist ausreichend Zeit. Auch um mir teilweise fehlendes Grundwissen des Immobilienkaufmanns anzueignen.
Laut der IHK erfülle ich die Vorrausetzungen um später zur Prüfung zugelassen zu werden.
Ich gehe davon aus, als Immobilienfachwirt ausreichend zu verdienen und mich somit beim Jobcenter wieder abmelden zu können.
Kann bei dieser Ausgangslage ein Bildungsgutschein gewährt werden?
Beste Grüße
Thomas