Hallo,
ich bin etwas verwirrt und deswegen habe ich Fragen zum Bürgergeld. Folgende Lebenssituation ist bei mir: Ich bin momentan Arbeitslos und beziehe ALG 1, habe aber eine Sperre bekommen und bekommen lediglich 1.100 Euro monatlich (im Februar waren es knapp 250 Euro). Meine Tochter (18) geht noch zur Schule bis zum Sommer und danach studieren. Meine Frau ist Selbstständig, verdient aber lediglich ca. 200 Euro im Jahr (nicht im Monat). Wir leben aktuell in einem gemeinsam (50/50 Besitzanteil) genutzten Haus. Wir haben uns schon vor längerer Zeit getrennt und leben grundsätzlich nur noch als Familien-WG zusammen. Jeder hat einen Wohnraum und Schlafzimmer und getrennte WCs. Gemeinsam genutzt wird die Küche und das große Bad (wegen Duschen und Baden).
Zudem bin ich gerade dabei mich auch scheiden zu lassen, das steht aber alles noch am Anfang. Jetzt würde ich bei der Scheidung als Trennungszeitpunkt Anfang letzten Jahres angeben. Das zum Hintergrund.
Aufgrund der finanziellen Situation momentan, habe ich einen Antrag auf Bürgergeld ab Februar gestellt, denn ich gerade bearbeite. Jetzt habe ich bei den Angaben noch angegeben, dass ich verheiratet bin (was ich ja noch bin) und mich und meine Tochter im Antrag angegeben. Daraufhin wurde ich angerufen, dass das so nicht richtig wäre, da meine Frau ja auch mit in der Bedarfsgemeinschaft leben würde.
Meine Frage ist jetzt, sind wir noch eine Bedarfsgemeinschaft und soll ich es so beantragen? Oder soll jeder von uns, also meine Frau und ich, getrennt einen Antrag stellen. Ich stehe da gerade auf dem Schlauch. Ist der Trennungstermin entscheidend oder der Tag an dem die Scheidung eingereicht wird oder bleiben wir, so wie es aktuell ist, eine Bedarfsgemeinschaft laut Amt. Übrigens Essen und Waschen wird getrennt, wie auch das schlafen.