Hallo allerseits,
ich beziehe aktuell nach Beendigung von Krankengeld und einem gescheiterten Versuch der Wiedereingliederung Arbeitslosengeld I. Aufgrund der geringen Höhe musste ich nun leider aufstockend Bürgergeld beantragen. Da mir meine Persönlichkeitsrechte sehr wichtig sind, habe ich in den geforderten Kontoauszügen die Ausgaben geschwärzt, da ich nicht der Meinung bin, dass es für die Bewilligung von Bürgergeld relevant ist, wo ich einkaufe und wofür ich bisher mein Geld ausgegeben habe. Ich habe jeweils nur den Buchungstext geschwärzt, nicht das Buchungsdatum und nicht den Betrag. Nun habe ich eine Anforderung von ungeschwärzten Kontoauszügen vom Jobcenter erhalten. Muss ich dem tatsächlich nachkommen? Mir macht das ehrlich gesagt so richtig Bauchschmerzen.
Viele Grüße und herzlichen Dank im voraus für eine Antwort.