Sehr geehrtes Forum,
- Aufgrund von Scheidung von mir (Mutter) und Trennung (Tochter 35J Kind 1 J) und vergeblicher Suche nach bezahlbaren 2 Zimmer Wohnungen im Raum Rosenheim, Absage des Wohnungsamtes wegen Überbelegung der Geflüchteten Ukraine, Genossenschaften Aufnahme Stopp, Absagen, Wohnungsbesichtigungen alles absagen bei mir wegen nur Unterhaltbezug, bei der Tochter Schwangerschaft- danach wegen Kind.
Wir hatten dann Glück und fanden eine 3 Zi. Wohnung die wir zusammen anmieteten. Jeder hat Unterschrieben. Also wie ausgemacht als WG. Jeder Wirtschaftet alleine wie vorher auch. Jeder wäscht seine Sachen allein in der Waschküche.
Jeder hat seine eigenen Möbel und Teller, Besteck etc.
Das Elterngeld für 10 Mon. ist jetzt ausgelaufen und ihr Job wurde vorab schon während der Probezeit gekündigt. Nun hat sie kein ausreichendes Einkommen- Kindergeld-Unterhalt Kind.
Nun muss meine Tochter Bürgergeld beantragen und wir sind heillos überfordert mit dem Antrag. Innerhalb 4 Tagen will die Dame den Antrag samt allen Unterlage zurück.
Nun die Frage: " Sind wir nun eine Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft, WG oder was? Jeder kommt für sich auf und ich kann auch aufgrund von schweren Krankheiten nicht auf das Kind aufpassen (darf nur bis 5 kg heben oder tragen) oder Stundenweise aufpassen (leider). Das habe ich bis jetzt auch nicht getan.
Müssen wir uns da einen Anwalt nehmen um es zu beweisen?
Muss meine Tochter ankreuzen, dass Sie 3 Stunden zu Verfügung steht trotz 1 J. Kind?
herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus und entschuldigt die lange Anfrage -Neuling
Danke