Ü25 , abgeschlossene Ausbildung

  • Moin

    Meine Eltern haben mich bei such aufgenommen, da meine vorherige Beziehung gescheitert ist und ich aus der Wohnung raus musste.

    Ich war obdachlos.

    Ich schwer chronisch Krank( Copd und schweres Bronchiales Asthma).

    Ohne Medikamente und einen schimmelfreien Wohnraum bin ich in kürzester Zeit tot.

    Bürhergeldantrag abgelehnt.

    Also keine Versicherung, keine medizinische Behandlung...keine lebenswichtigen Medikamente...

    Ich habe bei meinen Eltern keinen eigenen Raum, nur ein Bett zum Schlafen.

    Ich bin total verzweifelt und weiss nicht, was ich noch machen soll...

    Mfg

    • Offizieller Beitrag

    Warum wurde der Antrag abgelehnt? Wovon hast du vor Einzug bei den Eltern gelebt und wie warst du da krankenversichert?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ich hatte vorher alg1,normal AOK

    Ablehnung, weil meine Eltern scheinbar zuviel Geld haben.

    Ich hatte vorher 20 Jahre kein Kontakt wegen Stress mit meinem vater

    • Offizieller Beitrag

    Kannst du den Bescheid mal bitte hochladen? Bist du in Widerspruch gegangen? Hast du einen Anwalt eingeschaltet? Wie helfen dir deine Eltern jetzt?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wie alt bist du denn überhaupt? Ab 25 Jahren muss dir das Bürgergeld bewilligt werden. Da bist du deine eigene BG. Meine Schwester hat auch schwere COPD. Auch wenn die Krankheit sehr schlimm ist, so schnell stirbt es sich nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Ab 25 Jahren muss dir das Bürgergeld bewilligt werden.

    Falscher geht es mit so einer Aussage eigentlich nicht, wie du am Beispiel des TEs sehen kannst. Nur, weil man über 25 und eine eigene BG ist, MUSS es noch lange kein Bürgergeld geben.

    Wahrscheinlich geht es hier um § 9 Abs. 5 SGB II. Man muss den Bescheid sehen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Vorweg eine Klarstellung: In "Leben-und-Tod-Situationen" hast Du auch ohne Krankenversicherung überall Anspruch auf medizinische Notversorgung.

    Falls Du davon ausgehst, dass der Ablehnungsbescheid unrichtig ist, kannst Du zunächst einmal schlicht Widerspruch einlegen. Wie das geht, steht hinten im Bescheid in der Rechtsbehelfsbelehrung. Frist beachten.

    Prüf, ob es vor Ort soziale Beratungsstellen gibt.

    Falls Du gar kein Geld hast, kannst Du Dir beim Amtsgericht vor Ort einen Beratungshilfeschein holen. Mit dem kannst Du Dir für eine Zuzahlung von maximal 15,- Euro dann Rechtsrat bei einem Anwalt holen.

    In Situationen wie der von Dir geschilderten ergeben sich die meisten Ablehnungen entweder aus § 9 Absatz 5 SGB II (siehe Turtle) oder weil Du die notwendigen Unterlagen nicht beigebracht hast. Ob das so ist oder was sonst die genaue Begründung der Ablehnung ist, kann Dir hier im Forum aber niemand sagen, das musst Du schon selbst liefern.

    Falls es wirklich dringend werden sollte und bereits Widerspruch eingelegt wurde, kann es auch eine Option sein, beim örtlichen Sozialgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz zu stellen. Auch der dauert üblicherweise einige Wochen. Auch dafür muss aber Widerspruch eingelegt worden sein und es müssten Deinerseits alle Angaben und Nachweise geliefert werden, außer es wäre schlechterdings unmöglich oder - im rechtlichen Sinn - völlig unzumutbar.

  • Tatsächlich dürfte es sich bezüglich deiner Krankenversicherung anders verhalten:

    Ich gehe davon aus, dass sich nach dem ALG 1-Bezug die Versicherung von Gesetzes wegen (obligatorisch) als freiwillige Versicherung fortgesetzt hat. Diese Versicherung ruht aber vermutlich wegen nicht gezahlter Beiträge. In dem Fall hast du trotzdem gegen deine KK Anspruch auf Behandlung akuter Erkrankungen.

    Allerdings baust du immer mehr Beitragsrückstände auf. Diese Forderungen wird die KK beizutreiben versuchen. Deshalb solltest du dringend (wie in den anderen Beiträgen dargestellt) deine Situation klären.