Zukünftiges Erbe

  • Hallo liebes Team,

    Meine Ma wird in den nächsten Monaten sterben, Sie wird 87 Jahre und ihr Ende ist leider absehbar. Sie hat eine Eigentumswohnung und 3 Kinder. Mein Erbteil wird voraussichtlich 15.000 Euro betragen. Wird das Jobcenter alles vom Erbe einbehalten, oder bleibt mir ein Rest für die Absicherung meines Lebens? Ich selbst bin im Bürgergeld Bezug habe aber Arthrose und einen mehrfachen Bandscheiben Schaden (künstliche Halsbandscheiben).

    Könntet ihr mir bitte schreiben wie dann etwa bei mir vorgegangen wird?

  • Zufluss aus einem Erbe gilt nicht mehr als anzurechnendes Einkommen, sondern zählt zum Vermögen. Solltest du also bereits über Vermögen verfügen, kann es sein, dass durch den Zufluss der Freibetrag überschritten wird, kommt darauf an wie viele Mitglieder in der BG sind und wie lange du schon Leistungen bekommst. Wenn man nur von dir ausgeht, beträgt der Freibetrag 15.000 € und in der Karenzzeit 40.000 €.

  • Ich bin schon seit über einem Jahr Bürgergeldempfänger. Und nein ich verfüge noch nicht sondern erst im Lauf der nächsten Monate über mein Erbe. Wir sind 3 Geschwister, wobei ein Kind notariell ausgeschlossen wird, da schon zu Lebzeit meines Bruders genug an ihn geflossen sind.#

    • Offizieller Beitrag

    Und nein ich verfüge noch nicht sondern erst im Lauf der nächsten Monate über mein Erbe.


    Das war nicht gemeint. Gemeint war: Wenn dein Vermögensfreibetrag 15.000 Euro beträgt und du z. B. bereits jetzt 10.000 Euro Vermögen hast, wird es, wenn dann weitere 15.000 Euro dazu kommen, zuviel Vermögen, so dass die Leistungen dann eingestellt werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Du musst dich nicht entschuldigen. Das kann doch passieren, dass man was nicht richtig versteht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.