Weiss jemand bitte, ob meine - nicht aus EU - ausl. Ehefrau auch Anspruch auf BG hat? Wir leben zusammen in D und können die ausl. Eheurkunde (apostilliert) vorlegen.
Sie lernt noch Deutsch, es reicht aber noch nicht zum Arbeiten. Werden in diesem Fall bestimmt Anträge/ Nachweise etc. erforderlich sein? vielen Dank