Hallo zusammen,
Vorab-Information:
Vor ein paar Jahren habe ich beim JC einen Businessplan (inkl. Finanzteil) zwecks Antrag auf Einstiegsgeld eingereicht. Dieser wurde abgelehnt. Mein gesamter Plan wurde durch das JC zwecks "Kredit-Antrag bei einer Bank" für gut empfunden. Das JC erkannte also nicht, dass mein Plan durch einen zuvor beauftragten Berater falsch und viel zu komplex berechnet wurde. Hierbei stellt sich die Frage, wie sich das JC überhaupt "Businesspläne usw." und die Zielsetzungen der Antragstellen vornehmen? In Beratung weiterer vertrauenswürdiger Fachleute hatte ich den Finanzteil in einfacherer Form überarbeitet und mein Vorhaben diesbezüglich prüfen lassen.
Schlussendlch habe ich eine Möglichkeit zur Finanzierung meines Vorhabens erreichen können. Anschließend einen Vertrag (inkl. Pflichtenheft zur Umsetzung) mit einer Programmierfirma zur Realisierung eingegangen. Seit vor der Pandemie befinde ich mich im Projekt-aufbau zu mein Vorhaben. Leider befindet sich die Firma bis heute im Verzug zur Fertigstellung. Den vertraglich vereinbarten Abgabetermin hat die Firma nicht eingehalten.
Da ich die Hinhaltetaktiken der Programmierfrma nicht mehr akzeptieren konnte hatte ich einen Anwalt eingeschaltet und erzielt, dass die Firma mit mir den Rest bis zur Fertigstellung des Vertragsgegenstands (inkl. Punkte des Pflichtenhefts) erarbeitet.
Nun hatte ich einen Termin beim JC zur gemeinschaftlichen Erarbeitung eines Kooperationsplans (in Bezug zum Bürgergeld) erhalten. Bei diesem Termin hatte ich erzählt, dass ich durch meinen Anwalt erzielen konnte, dass die Programmierfirma den Vertragsgegenstand fertigstellen wird und bereits die Organisation zum Erzielen des Projekt-Vorhabens mit mir fortführt. Meiner Einschätzung nach hat die Programmierfirma noch 30-40 Prozent bis zur Fertigstellung zu erarbeiten.
Das JC hatte beim Termin (zum Kooperationsplan) die Fertigstellung des Vertragsgegenstands (meines Projekts) innerhalb von 2 Monaten eingeschätzt. Dies habe ich nicht bestätigt.
Nun wollte die Sachbearbeiterin im JC (für Selbstständige) einen Kooperationsplan mit mir vereinbaren und hatte hierzu ihre Möglichkeiten dargestellt. Darunter zählt ein wöchentlicher freiwilliger Kurs, bei dem das Ziel besteht, dass man bei den Bemühungen zum Auffinden einer sozialversicherten Arbeit unterstützt würde. Während des Ausfüllens des Kooperationsplans (Sachberaterin an ihrem Computer) habe ich ihr erzählt, dass ich nicht einverstanden bin, was sie lautstark dort eintragen wolle und ich hier keinen Kooperationsplan eingehen werde, den ich nicht ausgibig geprüft habe und zeit habe einen Gegenvorschlag zu erstellen. Außerdem entsprechen einige Punkte nicht der Wahrheit, die sie aufführen wollte.
Schlussendlich hat sie mir gesagt, dass ich gehen solle. Da ich nicht bereit wäre einen Kooperationsplan einzugehen. Was wieder nicht der Richtigkeit entspricht. Ich habe lediglich auf das ordentliche Erstellen und Prüfen meinerseits bestanden. Ich gehe davon aus, dass sie nicht wollte, dass ich den Kooperationsplan einer Dritten Person zeigen und Rat einholen kann.
Nun habe ich ihre Fassung (auf Grundlage ihrer Gesprächsnotizen) des Kooperationsplans per E-Mail zugesendet bekommen. Der Inhalt (Text) zum Kooperationsplan wurde direkt in die E-Mail eingeschrieben und angekündigt, dass ich einen sehr zeitnahen persönlichen Termin erhalten würde um diesen einzugehen. Sollte ich diesen nicht in den nächsten Tagen eingehen, dann würde sie diesen als gescheitert ansehen.
Zusatz-Info:
Im letzten persönlichen Gespräch hatte ich ihr angeboten, dass ich gerne Bewerbungen, bis zum Ende meines Bewilligungszeitraums, schreiben könne (Zuvor hatte sie meinen Lebenslauf als ausreichend angesehen!). Was sie jedoch abgelehnt hatte.
Ich habe den Eindruck, dass das JC überhaupt kein Interesse hat betroffenen Personen in die Selbstständigkeit (trotz aussagekräftigen Businessplan) zu verhelfen. Mit dem Eingangstext habe ich Euch erklärt, wie lange sich die Planung zur Selbstständigkeit hinziehen kann, wenn man auf unverschuldete Hindernisse stößt. Konnte leider bisher keine Informationen bezüglich Kooperationsplan und Aufbau der geplanten Selbstständigkeit im Netz finden.
Fragen:
Würde es Sinn machen den Kooperationsplan (Text) nach meinen Vorstellungen anzupassen und ein "Schlichtungsverfahren" (Hinzuziehen einer dritten Person) zu beantragen?
Wäre es sinnvoll beim "Schlichtungsverfahren" meine Vergangenheit in Bezug der geplanten Selbstständigkeit und meinen guten Aussichten auf Fertigstellung des Projekt-Vorhabens darzustellen?
Was würde ein erneuter Antrag auf Einstiegsgeld oder das Fortführen der Selbstständigkeit ohne Einstiegsgeld bewirken?
Auf welche Rechtstexte könnte ich verweisen, so dass ggf. nur das Schreiben von Bewerbungen in Betracht kommt?
Gibt es weiterführende Tipps?
Grüße, Thomas