Mietbescheinigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe vom Jobcenter zu meinem Antrag auf Bürgergeld die Aufforderung erhalten, eine Mietbescheinigung vom Vermieter einzureichen.

    Ich habe die KdU ausgefüllt (Größe der Wohnung, Kaltmiete, Nebenkosten, Heizkosten, Baujahr, Art der Heizung etc.) und den Vollständigen Mietvertrag mit eingereicht.

    Daraus sollten sich aus meiner Sicht alle relevanten Daten ergeben.

    Muss ich jetzt noch extra vom Vermieter eine Mietbescheinigung ausfüllen lassen?

    Falls nicht, wie begründe ich das?

    Viele Grüße und vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Du kannst erstmal nachfragen, für welche Angaben, die nicht aus dem Mietvertrag oder der letzten BK-Abrechnung ersichtlich sind, die Mietbescheinigung notwendig ist. Da ist denkbar z. B. die Art der Warmwasserbereitung, das Baujahr oder die Gesamtgröße der Immobilie sein, Daten, die z. B. zur Gewährung eines Mehrbedarfa oder zur Bestimmung der Angemessenheit der Miet und Heizkosten notwendig sind.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.