Hallo zusammen,
ich frage für eine Freundin. Sie hat für ihren Sohn fälschlicherweise länger Kindergeld bekommen als sie bekommen sollte. Die Familienkasse hat sich mit dem Rückerstattungsanspruch bei ihr gemeldet und sie wird es selbstverständlich zurückbezahlen - das ist schon alles geklärt und auch rechtens. Nun hat sich aber auch das Jobcenter bei ihr gemeldet. Auch hier soll sie die gleiche Summe zurückbezahlen, da das Kindergeld ihres Sohnes als Einkommen angerechnet wurde.
Da wurden wir beide dann stutzig. Sie muss doch nicht das Kindergeld doppelt zurückbezahlen oder?
Sie hat Kontakt mit der Sachbearbeiterin des Jobcenters aufgenommen. Diese meinte zuerst, dass sie von der Rückforderung der Familienkasse nichts wusste und sie es natürlich nicht doppelt zurückbezahlen muss. Dann hat sie sich aber einen Tag später wieder gemeldet und meinte, dass sie mit einer Kollegin gesprochen hat und diese meinte,
"dass Einkommen zum Zeitpunkt des Zuflusses angerechnet werden muss. Auch wenn die Leistungen im Nachgang zurückgefordert werden."
Nun weiß meine Freundin nicht weiter. Ist das so korrekt? Muss sie das Kindergeld doppelt zurückbezahlen? Wir können uns das einfach nicht vorstellen. Wenn meine Freundin das Kindergeld zurückbezahlt, ist es doch auch gar kein Einkommen mehr? Wir sind beide verwirrt und würden gerne wissen, ob die Aussage von der Sachbearbeiterin des Jobcenters richtig ist.
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen.