Online Kauf , Rückerstattung bei mägel

  • Tag

    Ich beziehe Grundsicherung

    Und muss bald einen neuen Antrag machen.

    Nun habe ich in letzter Zeit. Ein paar Sachen online gekauft und direkt online gezahlt!

    Nun wurde mir von. Einer Bestellung das geld erstattet da der Artikel unterwegs verloren ging und nicht mehr lieferbar war!

    &--

    Und bei einer weiteren Bestellung war ein Tel

    defeckt (optischer Mangel)aber noch nutzbar und habe nachträglich einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen

    Muss ich das melden ? Wird mir das angerechnet als Einkommen?

  • Es wird wohl auf den Kontoauszügen auftauchen.

    Wenn es so ist wie du es hier geschrieben hast, dann erkläre dies so bei Nachfrage. Das dürfte nicht als Einkommen angerechnet werden weil es ja Rückläufer deines Geldes sind.