zuschüsse zum bürgergeld

  • es wird zum bürgergeld keine zuschüsse geben das können die hier noch so oft reinschreiben mag wohl in anderen ländern so sein hier in deutschland nicht höchstens abzüge und nochmals anrechnen ;( :(

  • Wer Bürgergeld bezieht, zahlt keine GEZ-Gebühren, die Kinder haben freies Mittagessen in Schule und Kita, Zuschuss zum Sportverein, Klassenfahrten werden bezahlt. Zum Schuljahresbeginn gibt es Geld für Schulmaterial etc. Wer Geringverdienter ist und knapp über dem Bürgergeld liegt, hat das alles nicht. Was möchtest du denn noch für Zuschüsse haben?

  • Wer Bürgergeld bezieht, zahlt keine GEZ-Gebühren, die Kinder haben freies Mittagessen in Schule und Kita, Zuschuss zum Sportverein, Klassenfahrten werden bezahlt. Zum Schuljahresbeginn gibt es Geld für Schulmaterial etc. Wer Geringverdienter ist und knapp über dem Bürgergeld liegt, hat das alles nicht. Was möchtest du denn noch für Zuschüsse haben?

    Die BuT-Bedarfe können bei "Geringverdienern" einen Anspruch auslösen, dass diese teilweise übernahmefähig sind.

    Kommt natürlich ganz stark auf die Höhe bzw. Summe der berücksichtigungsfähigen, monatlichen Bedarfe an. Und Klassenfahrten sind dann nochmal ein Sonderfall, was die Aufteilung der Kosten auf mehrere Monate angeht.

    Einmal editiert, zuletzt von onstore (7. Mai 2024 um 15:46)

    • Offizieller Beitrag

    In den meisten solcher Fälle sollte BuT über § 6b BKGG einschlägig sein.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.