Hallo,mein Sohn ,25 ,bekam seit 26.7.23 Bürgergeld und sollte auf Grund mehrerer Gutachten Erwerbsminderungsrente beantragen.Der Bescheid ist gekommen und er ist von Geburt an dauerhaft erwerbsgemindert, Rente bekommt er nicht da Zeiten fehlen.Er bekommt jetzt rückwirkend Leistungen Sgb 12und das Jobcenter hat Erstattungsanspruch gemeldet.Der Leistungsanspruch Sgb12 ist weniger als das was er an Bürgergeld bekommen hat.Meine Frage ist wer die Differenz bezahlen muss.Danke
Erstattungsanspruch
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- Offizieller Beitrag
Niemand. Das JC hat dahingehend Pech gehabt.
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Danke ,gibt es dazu einen Gesetzestext oder ähnliches
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- Offizieller Beitrag
Nein. Das ist eine Gesetzeskette.
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Danke