Hallo,
ich habe Anfang April einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nun wurde ich vom JC aufgefordert, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Soweit, so gut. Auf dem Kontoauszug ist ein Zahlungseingang in Höhe von 400€ mit dem Verwendungszweck "Brille" zu finden. Dieser stammt von meinem Vater, dem ich meine VR-Brille verkauft habe. Laut meiner Google-Recherche sollte es sich dabei um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen handeln, weil ich mit dem Verkauf keinen Gewinn erzielt habe, und habe es entsprechend auch nicht im Antrag angegeben.
Drohen mir jetzt Abzüge/Rückzahlungen vom Bürgergeld, wenn das JC z.B. glaubt, dass es sich nicht um einen Verkauf handelt, sondern um ein Geldgeschenk oder ich mit dem Verkauf Gewinn gemacht habe? Denn es gibt natürlich keinen Kaufvertrag oder ähnliches, mit dem ich die Transaktion beweisen könnte.
Grüße
Peter