Einkünfte durch Privatverkauf

  • Hallo,

    ich habe Anfang April einen Weiterbewilligungsantrag gestellt. Nun wurde ich vom JC aufgefordert, Kontoauszüge der letzten 3 Monate vorzulegen. Soweit, so gut. Auf dem Kontoauszug ist ein Zahlungseingang in Höhe von 400€ mit dem Verwendungszweck "Brille" zu finden. Dieser stammt von meinem Vater, dem ich meine VR-Brille verkauft habe. Laut meiner Google-Recherche sollte es sich dabei um eine Vermögensumwandlung und nicht um Einkommen handeln, weil ich mit dem Verkauf keinen Gewinn erzielt habe, und habe es entsprechend auch nicht im Antrag angegeben.

    Drohen mir jetzt Abzüge/Rückzahlungen vom Bürgergeld, wenn das JC z.B. glaubt, dass es sich nicht um einen Verkauf handelt, sondern um ein Geldgeschenk oder ich mit dem Verkauf Gewinn gemacht habe? Denn es gibt natürlich keinen Kaufvertrag oder ähnliches, mit dem ich die Transaktion beweisen könnte.

    Grüße

    Peter

  • Wenn du möchtest kannst du bereits mit den Kontoauszügen diese Rechnung beifügen und erklären, dass du die Brille aus deinem Vermögen heraus an deinen Vater verkauft hast.

    Musst du aber nicht, aber ich vermute dass sowieso eine Nachfrage kommt.

  • Solche Situationen sind typischerweise weniger eine Rechtsfrage, sondern eine Frage, ob man aussagekräftige Belege hat oder nicht.

    Belege für den Einkauf der VR-Brille, Bestätigung Deines Vaters über den Kauf, neuer Kontoauszug mit der Bezahlung und am besten noch einen kurzen Text von Dir, was geschehen ist. Falls es hart auf hart gehen sollte, kannst Du überlegen, ob es weitere Zeugen für den Verkauf gibt, die Du dann noch benennen kannst bzw. von denen Du Dir Bestätigungen geben lassen könntest.