Trennung von Ehefrau - Wohne in Einliegerwohnung im gemieteten Haus

  • Guten Tag,

    ich bin 67 Jahre alt und seit 2 Jahren Rentner. Bedingt durch frühere Selbstständigkeit Bekomme ich nur eine geringe Rente von z.Zt. knapp 850,00€.

    Ich wohne in einem gemieteten Haus (Wohnung & Einliegerwohnung) mit einer mtl. Miete von 800,00€ zzgl. NK & Strom. Die Kosten für Heizöl muss ich auch selber tragen.

    Ich stehe kurz vor der Trennung von meiner Frau und ziehe in die Einliegerwohnung.

    Ich möchte gerne einen Antrag auf Grundsicherung stellen.

    Unklar ist mir folgendes:

    1. Was gebe ich an Mietkosten an? Die Hälfte der Miete oder den ganzen Betrag.

    2.Wie verhält es sich mit den Nebenkosten? Werden die auch geteilt.

    Danke für eine kurze ANtwort.

    • Offizieller Beitrag

    Du wirst doch dann einen neuen Mietvertrag mit deinem Vermieter nur über die Einliegerwohnung machen können.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Das ganze Haus wird mit Sicherheit nicht vom Sozialamt bezahlt. Deine Frau muss ihren Anteil natürlich selbst bezahlen. Wie groß ist denn die Einliegerwohnung. Am besten wäre es, deine Frau schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag über das Haus und du schließt mit dem Vermieter einen Mietvertrag für die Einliegerwohnung ab. Ich gehe mal davon aus, dass die Einliegerwohnung auch kleiner ist, als das Haus. D. h. du hast natürlich weniger Heiz- und Nebenkosten zu zahlen.

  • Ich will keinen großen Aufwand betreiben. Deswegen frage ich ja.

    Kann ich nach der qm-zahl der Einliegerwohnung ausgehen und daraus auch die Nebenkosten interpolieren?

  • Du könntest dies ja auch zunächst mit deinem Vermieter besprechen? Wäre das nicht der sinnvollere Ansatz?

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Im Prinzip schon, aber wir haben die Einliegerwohnung damals selbst quasi gebaut/eingerichtet für unseren Sohn der mittlerweile ausgezogen ist. Strom, Heizung, Wasser ect. läuft alles über eine Abrechnungsstelle.

  • Im Prinzip schon, aber wir haben die Einliegerwohnung damals selbst quasi gebaut/eingerichtet für unseren Sohn der mittlerweile ausgezogen ist. Strom, Heizung, Wasser ect. läuft alles über eine Abrechnungsstelle.

    handelt es sich denn tatsächlich um eine (abschließbare) Einliegerwohnung, ggfs. mit einem separaten Eingang? Oder habt ihr einfach nur den Keller entsprechend hergerichtet?

    Für mich hört sich das nicht plausibel an.

    Von was lebt denn die Ehefrau? Ist sie Dir ggfs. vorrangig zum Unterhalt verpflichtet?

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Also es waren/sind vorhandene Zimmer im KG die noch durch andere Räume erweitert wurden.

    Gesamtwohnfläche so ca.45 - 50 qm. Es gibt keinen separaten Zugang aber eine Wohnungsabschlußtür.

    Meine Frau ist auch Rentner mit einer etwas höheren mtl. Rente.