Privatverkauf alter Kleidung mit Steuergesetz

  • Hi,

    Ich beziehe für meinem Sohn und mich Bürgergeld.

    Nun würde ich gerne die zu klein gewordene Kleidung meines Sohnes verkaufen.

    Meine Frage ist jetzt, wie viel darf ich pro Monat verkaufen, damit ich mir nicht angerechnet wird?

    Und wie handhabe ich das mit dem neuen Steuergesetz vom 01.04.24? Ich darf nicht mehr als 30 Artikel pro Jahr verkaufen, ansonsten muss ich es dem Finanzamt melden?! Bzw. Wird gemeldet?

    Vielen Dank im voraus für die Antworten.

    • Offizieller Beitrag

    Für das JC ist das Vermögensumwandlung. Hinsichtlich des Steuerrechts solltest du dich vielleicht beim Finanzamt erkundigen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.