Hallo,
wenn ein Elternteil Pflegegeld erhält und ein gemeinsames Konto mit dem Ehepartner hat, wird dann dieses Pflegegeld als Einkommen für den Unterhalt gewertet, nur wegen des gemeinsamen Kontos? Kind lebt in eigener Wohnung <25.
Vielen Dank.
Idi
Hallo,
wenn ein Elternteil Pflegegeld erhält und ein gemeinsames Konto mit dem Ehepartner hat, wird dann dieses Pflegegeld als Einkommen für den Unterhalt gewertet, nur wegen des gemeinsamen Kontos? Kind lebt in eigener Wohnung <25.
Vielen Dank.
Idi
Kurze Antwort: Nein. Pflegegeld der Pflegekassen ist kein anrechenbares Einkommen im Bürgergeld.
Danke schön.
Es geht ja um den evtl. Unterhalt an das Kind, welches Bürgergeld erhält. Manchmal wird ja alles als Einnahme verwertet.
Im Rahmen des zivilrechtlichen Unterhalten kann Pflegegeld evtl als Einkommen berücksichtigt werden.
Das gehört aber als Frage in ein Unterhaltsforum.
Was macht denn das Kind? Ist es noch in Ausbildung? Falls nicht, könnte es sein, dass es keinen Unterhaltsanspruch gegenüber den Eltern hat.
Das Kind ist auf der Suche nach eine Ausbildungsstelle.
Entschuldige bitte, da sind so viele Komponenten in der Frage, daher hab ich hier allgemein gefragt.
Danke Dir.
Auf der Suche? Und wie alt ist das Kind ? Was hat es bislang gemacht?