Schonvermögen PKW

  • Hallo zusammen,

    Angemessener Wert eines Autos beim Bürgergeld


    Bezieher von Bürgergeld dürfen ein ein angemessenes, selbstgenutztes Fahrzeug besitzen Das gilt für jedes erwerbsfähiges Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. So steht es im Bürgergeld-Gesetz, in § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II.

    Wie verhält es sich, wenn 1 PKW zum Betriebsvermögen gehört (ca 10.000€ und noch ein Kredit besteht) und ein weiteres Fahrzeug (Wert ca 2000 €) vorhanden ist. Ist relevant EIN Fahrzeug oder der Wert von 15.000 €.

    Ich benötige das private Fahrzeug um einen Elternteil (Pflegegrad 5) samt Rollator/Rollstuhl zu Ärzten fahren zu können.

    Danke

  • Moin,

    Wenn du von Betriebsvermögen sprichst, dann gibt es eine Selbstständigkeit? Und dieses Fahrzeug läuft auch komplett über die Selbständigkeit? Dann ist es aus der Betrachtung raus.

    Es verbleibt dann das 1 Fahrzeug welches du privat nutzt. Und dieses liegt unterhalb des Freibeträge.

  • Moin,

    Wenn du von Betriebsvermögen sprichst, dann gibt es eine Selbstständigkeit? Und dieses Fahrzeug läuft auch komplett über die Selbständigkeit? Dann ist es aus der Betrachtung raus.

    Es verbleibt dann das 1 Fahrzeug welches du privat nutzt. Und dieses liegt unterhalb des Freibeträge.

    Ja das ist soweit richtig. Das Fahrzeug (Betriebsvermögen) muss in Anlage VM dann gar nicht erfasst werden?

    Wenn ich Halter eines weiteren PKW bin, ist das vermutlich in den Augen des Sachbearbeiters mein Eigentum, allerding liegt auch dieses bei max 3000 €. Somit wären das ca 5.000 € vllt max 6000 € bei den beiden Fahrzeugen und ebenfalls weit weg von den 15.000€. Kann es ein Problem sein/werden wenn es 2 Fahrzeuge bei 1 Person in der Bedarfsgemeinschaft sind? Falls eins dieser Fahrzeuge verkauft wird (zB 3000,-) bleibt dieser Betrag als Schonvermögen bestehen?