Hallo zusammen,
Angemessener Wert eines Autos beim Bürgergeld
Bezieher von Bürgergeld dürfen ein ein angemessenes, selbstgenutztes Fahrzeug besitzen Das gilt für jedes erwerbsfähiges Mitglied der Bedarfsgemeinschaft. So steht es im Bürgergeld-Gesetz, in § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II.
Wie verhält es sich, wenn 1 PKW zum Betriebsvermögen gehört (ca 10.000€ und noch ein Kredit besteht) und ein weiteres Fahrzeug (Wert ca 2000 €) vorhanden ist. Ist relevant EIN Fahrzeug oder der Wert von 15.000 €.
Ich benötige das private Fahrzeug um einen Elternteil (Pflegegrad 5) samt Rollator/Rollstuhl zu Ärzten fahren zu können.
Danke