Bei uns steht eine Trennung im Bürgergeldbezug an, d.h. demnächst werden wir zwei Bedarfsgemeinschaften sein. Wir haben Kinder die wir zu gleichen Teilen betreuen, am liebsten im Nestmodell.
Mir stellt sich die Frage, wie teilt sich das Schonvermögen der Kinder auf?