Hallo, ich bin 26 Jahre alt und musste Ende März aus meiner Studentenwohnung an der Uni ausziehen, die Höchstmietzeit war erreicht. Meinen Master habe ich demnächst abgeschlossen. Seither wohne ich bei meinen Eltern im Haus in der Dachwohnung. Dafür zahle ich pauschal 250 Euro im Monat mit Heizung, Strom und Müll etc. an meinen Vater. Ich werde wohl Ende Mai nun exmatrikuliert und werde mich dann arbeitslos melden. Arbeitssuchend bin ich jetzt schon gemeldet. Ich will dann Bürgergeld beantragen und wollte fragen, ob die Miete, die ich an meinen Vater zahle auch vom Amt übernommen wird? Vielen Dank, Robert
Bürgergeld nach Studium bei den Eltern wohnend
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Wenn du einer tatsächlichen Mietzinsforderung ausgesetzt bist: ja.
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Hallo, ich habe noch kein Bürgergeld bekommen. Auf meinen Antrag hin soll ich nun erst einmal die Einkommensnachweise und Ausgaben meiner Eltern beibringen, ich sei mit denen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die wollen sich aber nicht dem Jobcenter offenbaren, weil ich über 25 bin. So langsam geht mir das gesparte aus, meine Eltern wollen mir ein Darlehen geben, den Kredit soll ich später zurückzahlen. Was könnte ich dem Jobcenter nun antworten? Vielen Dank, Robert.
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Dass deine Eltern keine Auskunft erteilen u du damit die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten erreicht ist, da du darauf keinen Einfluss hast.