Hallo, ich bin 26 Jahre alt und musste Ende März aus meiner Studentenwohnung an der Uni ausziehen, die Höchstmietzeit war erreicht. Meinen Master habe ich demnächst abgeschlossen. Seither wohne ich bei meinen Eltern im Haus in der Dachwohnung. Dafür zahle ich pauschal 250 Euro im Monat mit Heizung, Strom und Müll etc. an meinen Vater. Ich werde wohl Ende Mai nun exmatrikuliert und werde mich dann arbeitslos melden. Arbeitssuchend bin ich jetzt schon gemeldet. Ich will dann Bürgergeld beantragen und wollte fragen, ob die Miete, die ich an meinen Vater zahle auch vom Amt übernommen wird? Vielen Dank, Robert
Bürgergeld nach Studium bei den Eltern wohnend
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Wenn du einer tatsächlichen Mietzinsforderung ausgesetzt bist: ja.
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Hallo, ich habe noch kein Bürgergeld bekommen. Auf meinen Antrag hin soll ich nun erst einmal die Einkommensnachweise und Ausgaben meiner Eltern beibringen, ich sei mit denen in einer Bedarfsgemeinschaft. Die wollen sich aber nicht dem Jobcenter offenbaren, weil ich über 25 bin. So langsam geht mir das gesparte aus, meine Eltern wollen mir ein Darlehen geben, den Kredit soll ich später zurückzahlen. Was könnte ich dem Jobcenter nun antworten? Vielen Dank, Robert.
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Dass deine Eltern keine Auskunft erteilen u du damit die Grenzen deiner Mitwirkungspflichten erreicht ist, da du darauf keinen Einfluss hast.
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Hallo, das Jobcenter sagt, das ich in einer Haushaltsgemeinschaft lebe und meine Eltern ihr Einkommen erklären müssen. Wenn nicht, gibt es halt kein Geld. Finde ich vielleicht irgendwo einen Rechner um das mit der Haushaltsgemeinschft und dem Einkommen meiner Eltern (so ungefähr weiss ich das) berechnen könnte. Mein Vater ist Rentner und meine Mutter geht halbtags auf einen Bürojob. Vielen Dank!
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Da gibt es keinen mir bekannten Rechner. Die Antwort ist im Übrigen falsch. Ggf. hilft es, wenn ein Anwalt das mit den Grenzen der Mitwirkung dem JC erklärt und dass es doch recht teuer wird, wennes zum Gericht geht. Versuche also, ggf. mit Beratungshilfe, einen Anwalt für Sozialrecht zu finden. Oder jemanden im JC (Teamleiter?), der Ahnung hat.
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Hallo, das Jobcenter hat meine Eltern angeschrieben und aufgefordert gem. § 60 SGB II ihr sämtliches Einkommen und ihre sämtlichen tatsächlichen Ausgaben anzugeben. In § 60 SGB II (ein Ausdruck liegt dem Schreiben des Jobcenters bei) lese ich aber nur etwas von Partnerinnen und Partnern mit denen der Antragsteller zusammen lebt. Ich meine doch das meine Eltern nicht dazugehören.
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Es geht um Absatz 1 des § 60. Nicht um Absatz 4.
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Ah, ich verstehe. Aber damit wäre dann doch jeder gemeint? Mein Oma steckt mir mir ab und an mal ein Scheinchen zu wenn ich mit ihr einkaufen bin, wird die auch vom Jobcenter angeschrieben? Von meinen Eltern bekomme ich ausser viele Ratschläge keinerlei finazielle Unterstüzung.
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Mein Oma steckt mir mir ab und an mal ein Scheinchen zu wenn ich mit ihr einkaufen bin, wird die auch vom Jobcenter angeschrieben?
Wenn Oma das regelmäßig macht, dann bestünde auch diese Möglichkeit. Ansonsten geht es hier um die Unterhaltsvermutung des § Absatz 5 SGB II und das betrifft Angehörige, die im selben Haushalt leben. Was Oma bestimmt nicht macht.
Btw: die Geldgeschenke von Oma sind dem Jobcenter zu melden. Sachgeschenke dagegen nicht. Also lass dir lieber eine schöne Mütze schenken anstatt des Geldes.
Von meinen Eltern bekomme ich ausser viele Ratschläge keinerlei finazielle Unterstüzung.
Kann ich mir vorstellen, wenn du seit Monaten exmatrikuliert bist, aber von Arbeit weit und breit anscheinend nichts zu sehen ist. Ein Germanistikstudium war es offensichtlich nicht. Also eher was auf dem Arbeitsmarkt Verwertbares. Woran hapert es denn? Vielleicht gibt es hier dazu auch noch ein paar Ratschläge. Gratis natürlich.