Bewilligungsantrag und gleichzeitig Ablehnungsantrag

  • Hallo Community - ich habe einen Bewilligungsantrag erhalten und gleichzeitig den Hinweis, dass mein "Antrag ab dem 01.10 abgelehnt wird, da nach der Karenzzeit mein Vermögen zu hoch" ist (bin allerdings jetzt schon bei unter 15.000). Lohnt es sich jetzt Widerspruch einzulegen oder kann ich einfach dann einen Weiterbewilligungsantrag stellen (falls ich diesen dann noch brauche). Also wird mir durch die Passage im Bescheid der Weiterbewilligungsantrag in 6 Monaten nicht verwehrt?

    Und rein aus Interesse : auch wenn mein Vermögen jetzt bei über 15.000 wäre - die Sachbearbeiter können doch nicht wissen, dass dieses in 6 Monaten nicht darunter liegen wird?

    Danke schonmal!

    • Offizieller Beitrag

    Eigentlich kannst du es halten wie ein Dachdecker. Du kannst in Widerspruch gehen mit dem Nachweis, dass das Vermögen unter 15.000 Euro liegt oder aber einfach dann rechtzeitig vor Oktober einen WBA stellen.

    Das Jobcenter muss immer vom Verkehrswert des Vermögens zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgehen, deshalb wahrscheinlich die Ablehnung. Einfacher wäre es gewesen, den Bewillungszeitraum einfach nur bis September laufen zu lassen. Denn, dass 12 Monate zu bewilligen sind, ist gesetzlich nur als Regelfall bestimmt, das heißt, das Jobcenter kann aus gutem Grund davon abweichen. Ein solcher liegt hier vor, da deine Hilfebedürftigkeit ab Oktober schlicht zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht feststellbar war.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Also wird mir der WBA ab Oktober nicht verwehrt nur weil der Antrag ab Oktober mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid abgelehnt wurde, richtig? Und vielen Dank für die Antwort!

    • Offizieller Beitrag

    Also wird mir der WBA ab Oktober nicht verwehrt nur weil der Antrag ab Oktober mit dem aktuellen Bewilligungsbescheid abgelehnt wurde, richtig?

    Natürlich nicht. Hilfebedürftigkeit kann aus unerfindlichen Gründen jederzeit eintreten. Daher kann auch jederzeit ein neuer Antrag gestellt werden.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.