Bürgergeld und Nachzahlung von Wohngeld bevor wir Bürgergeld hatten

  • Hallo, ich hoffe mir kann hier vielleicht jemand weiterhelfen.

    Wir ( meine Frau und 3 Kinder) bekommen seit November 2023 Bürgergeld.

    Im September 2023 hatten wir auch noch Wohngeld beantragt.

    Da die Wohngeldstelle Ewigkeiten braucht um alles zu bearbeiten, haben wir die Nachzahlung für letztes Jahr ca. 8 Monate später bekommen.

    Da mein Auto repariert werden musste und ich auf dem Land lebe und mit Öffentlichen Verkehrsmitteln fast keine Chance habe hier ein neu Stelle zu finden, habe ich das Geld für die Reparatur meines Autos ausgegeben.

    Denn mein logischer Menschenverstand hat mir auch gesagt, das ist ja eine Nachzahlung für die Zeit bevor du Bürgergeld Bezogen hast und du kannst ja nichts dafür wenn die Behörden so langsam arbeiten.

    Jetzt habe ich einen Brief vom Jobcenter bekommen und während einem Telefonat mit einer Mitarbeiterin vom Jobcenter sagte sie mir, auch wenn das eine Nachzahlung für die Monate ist als wir noch kein Bürgergeld bekommen haben wurde das erst jetzt ausgezahlt und wird jetzt auch mit den aktuellen Leistungen verrechnet.

    Ich kann das kaum glauben. Ist das wirklich so? Kann man da nichts dagegen machen?

    Hat vielleicht noch jemand so einen Fall gehabt?

    LG Andreas

    • Offizieller Beitrag

    Ja, das ist wirklich so. Das nennt sich Zuflussprinzip. Und nein, dagegen kann man nichts machen. Ja, diese Fälle gibt es durchaus oft. Ob es nun Wohngeldnachzahlung, Rentennachzahlung, Krankengeldnachzahlung, Kindergeld/Kiz-Nachzahlung etc. betrifft.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Ist mir auch so gegangen. Habe jahrelang Wohngeld bekommen. Ich selbst war nicht im Bürgergeld, unser Einkommen lag 100-200€über Bedarf. Mein Sohn ist aus der Schule raus, dadurch fiel Unterhaltszahlung vom Vater weg. Er hat freundlicherweise ein paar Monate länger gezahlt.
    Wegen Suche nach Ausbildungsplatz und erwünschter Beratung hat sich mein Sohn beim Jobcenter gemeldet. (4 Termine bisher, ohne irgendwas Gehaltvolles an "Beratung".)
    Durch die (berechtigte) Einstellung der Unterhaltszahlung vom Vater sind wir "in die Bedürftigkeit" gerutscht.
    Antrag Wohngeld: Oktober 2023, Auszahlung/Nachzahlung: März 24. (~1200€)
    Stopp Unterhaltszahlung - letzte Zahlung: April 2024
    Antrag Bürgergeld:

    1: Februar - abgelehnt, weil noch zu viel Einkommen
    2: März - abgelehnt wegen noch zu viel Einkommen und Nachzahlung Wohngeld
    3: NEUER Antrag im April, in der Hoffnung, dass das Wohngeld als "Vermögen" und nicht als "Einkommen" betrachtet wird

    Pustekuchen:

    - Einbeziehung Wohngeld von März "als Einkommen" und Berechnung der Nachzahlung gesplittet auf 6 Monate mit je ca. 200€/Monat als Einkommen

    für März bis August.

    4: Mai: Der Kindergeldstelle fällt auf, dass mein Sohn seit September ja "nichts" gemacht hat und fordert Kindergeld zurück, somit würde sich unsere Bedürftigkeit um 250€/Monat erhöhen. (Rückwirkend????? (Da ich jetzt noch mal einen Widerspruch (Jobcenteranmeldung=ausbildungssuchend=neuer Kindergeldanspruch) gemacht habe, ist das wieder in Schwebe).
    5: Da ich selbst unstabiles Einkommen habe, muss das alles sowieso am Ende des "Bewilligungszeitraums" noch mal nachgerechnet werden.

    Protipp: Wenn die Bearbeitung länger als 6 Monate dauert, kann man irgendwie Dienstaufsichtsbeschwerde oder Sonstiges machen. War bei mir aber gerade so noch im 6-Monats "Zeitrahmen".

  • Protipp: Wenn die Bearbeitung länger als 6 Monate dauert, kann man irgendwie Dienstaufsichtsbeschwerde oder Sonstiges machen.

    Soll das Profi Tipp heißen?

    Falls ja, dann bist du vom Profi weit entfernt. Dauert die Bearbeitung eines Widerspruches länger als 3 Monate oder die Bearbeitung eines Antrages länger als 6 Monate, dann ist eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht möglich.

    Im Rahmen der Dienstaufsichtsbeschwerde wird ein Fehlverhalten des Mitarbeiters beanstandet und gerade nicht eine rechtliche Fehlentscheidung. Das gehört ins Widerspruchsverfahren.

    Achja. Die Aufteilung der Wohngeldnachzahlung wird wohl nicht zu beanstanden sein.

  • Dein Sohn findet keine Ausbildung weil? Es gibt unendlich viele offene Stellen und nötigenfalls kann man die Zeit bis zum Ausbildungsbeginn auch überbrücken....

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