Hallo zusammen,
kurz zu mir:
Studium 03.24 abgeschlossen, beziehe seither Bürgergeld, freiwillige Teilnahme an einer technischen Fortbildung, die aufgrund Arbeitsaufnahme am 01.07.24 demnach am 26.06.24 endet. Ich befinde mich derzeit lediglich noch auf der Fortbildung, um besagte Zertifikate zu erhalten, da ich diese ggf für einen späteren Zeitraum noch als sinnvoll betrachte.
Nun zu meiner Frage:
Der Bildungsträger, bei dem ich meine Fortbildung absolviere, meint auch mit den Teilnehmern machen zu können, wonach es ihm begehrt: Reguläre Zeit der Fortbildung ist täglich von 8-15 Uhr. Diese Zeit zeichne ich auch entsprechend täglich gegen, um meine Anwesenheit zu bestätigen.
Gestern teilte man mir jedoch mit"Aufgrund der bevorstehenden Feiertage ist es notwendig, ihre tägliche Fortbildungszeit um 1:15 Std zu erhöhen (Demnach von 8-16:15 Uhr)." Auf meiner Anwesenheitsliste, die ich entsprechend gegenzeichne ist weiterhin eine Anwesenheit von 8-15 Uhr aufgeführt.
Ich habe dies hier bereits gestern entsprechend Argumentiert " Das ist gleichzusetzen mit, dass mein potentieller Arbeitgeber mir 5 Wochen vor besagten Feiertagen mitteilt: Sie müssen nun täglich 1:15 Std. unbezahlte Überstunden zusätzlich leisten, um die kommenden Feiertage zu kompensieren"
Versteht mich nicht falsch, aber mir geht's hier ums Prinzip: Der Bildungsträger ist scheinbar der Auffassung, dass sie hier mit den Teilnehmern umspringen können, wie es Ihnen begehrt".
Bin ich tatsächlich verpflichtend, täglich, 1:15 Std hier zusätzlich zu verweilen.
Kann die ARGE hier später eine Rückforderung verlangen? Wie bereits erwähnt: Anwesenheit, die ich vor Ort emtgegenzeichne ist bis 15:00 Uhr.
Mir geht's hier ums Prinzip: Weder würde ich mir so etwas von meinem Arbeitgeber (unbezahlte Überstunden) gefallen lassen,- noch von dem Bildungsträger. Ganz unabhängig, dass dies zumindest bezogen auf eine Arbeitstätigkeit auch Arbeitsrechtlich unzulässig wäre.