Hallo zusammen.
In der neuen Gestzgebung heißt es:
"Eine Erbschaft gilt seit dem 1. Juli 2023 unabhängig vom Todeszeitpunkt des Erblassers als Vermögen. Deshalb finden im Fall einer Erbschaft die Freibeträge für das Schonvermögen Anwendung: 40.000 EUR plus 15.000 EUR pro weiterer Person in der Bedarfsgemeinschaft sind im ersten Jahr des Bürgergeld-Bezuges (sog. Karenzzeit) anrechnungsfrei. Danach beträgt das Schonvermögen 15.000 EUR plus 15.000 EUR pro weiterem BG-Mitglied."
Wie verhält essich, wenn man zum Beispiel EUR 50.000 erbt???
Werden in dem Fall, die über dem Freibetrag in Höhe von EUR 40.000 liegenden EUR 10.000 angerechnet oder die vollen EUR 50.000 ???
Über eine zügige und korrekte Antwort fereue ich mich sehr.
Bleibt gesund