Bekomme ich Bürgergeld bei folgenden Bedingungen

  • Guten Tag liebe Gemeinde

    ich habe folgendes Problem


    Ich habe die letzten 10 Jahre gearbeitet und wurde 16.09.23 Fristlos gekündigt seitdem bezieh ich Alg 1 und komme gut zurecht

    demnächst läuft mein ALG 1 jedoch ab und ich werde wohl Bürgergeld beantragen müssen, da ich noch nie wirklich arbeitslos war hätte ich da ein paar fragen bezüglich Bürgergeld



    Folgende Situation aktuell bin ich 28 Jahre alt abgeschlossene Ausbildung im Logistikbereich und lebe aktuell bei meinen Altern beziehe ALG1

    Kann ich dann problemlos nach Ablauf von ALG1 Bürgergeld beantragen wenn ich mit 28 bei meinen Eltern wohne oder gibt es da Komplikationen?


    Ich bedanke mich schon mal und freu mich auf antworten

    lg

    • Offizieller Beitrag

    Du hast doch schon eine Ausbildung und kannst demnach arbeiten gehen. Insbesondere in deinem Alter.


    Beim Bürgergeld könnte es aufgrund der sogenannten Unterhaltsvermutung Probleme geben. § 9 Absatz 5 SGB II bestimmt, dass das JC vermuten darf, dass der Lebensunterhalt gesichert ist, wenn man mit Verwandten zusammen wohnt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du reichst Deinen Antrag ein - möglichst vollständig und natürlich wahrheitsgemäß, nimmst Deine Gespräche beim Arbeitsvermittler war und wartest du Entscheidung ab. Ohne Deine Lebensumstände näher zu kennen, wird Dir niemand eine zuverlässige Antwort geben können. - Was spricht dagegen, zu arbeiten und parallel nach einer Ausbildungsstelle zu suchen?

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • stepstone.de derzeit 12.000 offene Stellen in der Logistik, schonmal auf anderen Seiten gesucht? Habe jetzt nur diese geöffnet.


    Eine andere Ausbildung kann man man neben beruflich machen wenn man sich steigern möchte

  • Du hast einen Job, der sehr gefragt ist und wo es genug offene Stellen gibt. Daher wird das JC von dir erwarten, dass du dich bewirbst. Wenn du eine Ausbildung machen möchtest, kannst du das gerne tun. Es wird dafür aber außer dem Ausbildungsgehalt nichts extra geben. Also kein Bürgergeld on top. Wobei das ja gut klappen kann, wenn man genügsam ist und zu Hause wohnt.

  • also ich kann es gut verstehen wenn man etwas anderes machen will das einem spass macht und eine neu ausbildung machen will. ich rate sogar dringend dazu ! sollte doch dann gehen wenn du zuhause wohnst mit dem lehrlingsgehalt. kannst halt keine großen sprünge machen. vom bürgergeld kann ja auch keiner leben....

    bürgergeld kannst ja versuchen, so hats genug zeit um zu bewrweben auf ausbildungsplatz im herbst (obwohl da echt spät dran bist....)

    und in der logistikbranche wirst ja eh nur ausgebeutet und schlecht bezahlt. ansonsten halt übergangsweise noch ne weile dort arbeiten bis du was findest oder umschulen.... große probleme sehe ich da nicht...

    • Offizieller Beitrag

    vom bürgergeld kann ja auch keiner leben....


    Scheint bei dir doch seit Jahren gut zu funktionieren.


    Im Übrigen darf ich dich um die Einhaltung der Forenregeln bitten:


    Zitat


    Gleichfalls wird die Verwendung von Groß- und Kleinschreibung in den Beiträgen als Zeichen des Respekts gewünscht.

    • Offizieller Beitrag

    ich konnte davon jedenfalls nicht leben.

    Naja, anscheinend schon, weil du ja noch immer existierst

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

    • Offizieller Beitrag

    ich bin davon zum glück nicht mehr betroffen.


    Das letzte Thema wegen Bürgergeld von dir ist von Januar 24:



    Das älteste von 2022 und da warst du auch schon im Bezug:



    Also schon mindestens 2 Jahre hat Bürgergeld gereicht.


    Im Übrigen eine letzte Aufforderung: schreibst du weiterhin ausschließlich in Kleinschreibung,, werde ich den Account sperren.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.