ALG1 Zahlungen für die Kindesunterhaltzahlungen verwenden?

  • Hallo,

    Ich zahle für 2 Kinder 8 und 18 Jahre alt (unterschiedliche Mütter) Kindesunterhalt (Jugendamtsurkunden) und bekomme daher selbst ca. 1.200€ "aufstockende" Bürgergeldzahlungen.

    Die Unterhaltszahlungen werden dabei von meinem Einkommen in Abzug gebracht.

    Jetzt habe ich zum Ende diesen Monats die Kündigung erhalten. Die Firma wird liquidiert.

    Daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet und ALG1 beantragt. Ich werde dennoch in jedem Fall weiterhin "aufstockende" Bürgergeldzahlungen erhalten. Die ALG1 Zahlungen werden dabei als "Einkommen" angerechnet.

    Frage: Kann ich für den Zeitraum wo ich ALG1 bekomme diese ALG1 Zahlungen für die Kindesunterhaltzahlungen verwenden?

    Würde das dann ebenso vom "Einkommen" in Abzug gebracht wie dies aktuell noch von meinem Einkommen gegeben ist?

    Falls das nicht der Fall wäre wäre ich gezwungen die Unterhaltszahlungen bis auf weiteres auszusetzen.

    Gruß

    Thomas

    • Offizieller Beitrag

    Titulierter Unterhalt wird von jeglichem Einkommen abgesetzt. Allerdings solltest du mal prüfen lassen, ob das inzwischen volljährige Kind noch in der titulierten Höhe unterhaltsberechtigt ist bzw., ob der Titel nicht mit Eintritt der Volljährigkeit endet.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Du musst beim zuständigen Vormundschaftsgericht Deine Unterhaltszahlungen Deiner Leistungsfähigkeit anpassen lassen. Ansonsten würden Deine Unterhaltszahlungen dauerhaft vom Steuerzahler getragen, das ist ja nicht Sinn der Sache.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Vielen Dank für die Antworten.

    Der Titel endet nicht mit Eintritt der Volljährigkeit.

    Für meine volljährige Tochter besteht jedoch eine Herabsetzungserklärung bis 11/2024 auf den Betrag von 100,00€ monatlich mit der wechselseitig alle Ansprüche abgegolten sind.

    Bei meinem Sohn wurde der Unterhalt bereits durch einen Beschluss des Familiengerichtes vermindert. Hieraus bin ich aktuell verpflichtet 426,00€ zu zahlen.


    "Titulierter Unterhalt wird von jeglichem Einkommen abgesetzt."

    @ Turtle1972

    Ok. Also ab 07/2024 bekomme ich ALG1 in Höhe von ca. 500,00€. Davon zahle ich dann die 526,00€ Kindesunterhalt was von diesem "Einkommen" aus ALG1 abgezogen wird.

    Somit habe ich sogar ein leicht negatives "Einkommen" und würde für mich selbst den vollen Bürgergeldsatz erhalten.

    Habe ich das so richtig zusammengefasst?

    • Offizieller Beitrag

    Ja, sollte es. Aber vielleicht wäre es auch an der Zeit, sein Lebensmodel zu überdenken.

    Eigentlich wurde das alles hier

    ThomasK
    26. März 2024 um 15:41

    schon thematisiert.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern. Ansonsten bin ich bei Turtle.

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    • Offizieller Beitrag

    Wir würden eine Anpassung des titulierten Unterhaltes anfordern.

    Tja. Fragt sich, ob ein Familiengericht da was ändern würde. Ich habe nicht den Eindruck,, dass der TE alles machbare unternimmt, den Unterhalt aus eigener Kraft zahlen zu können. Was bei Gericht nunmal dazu führen kann, daß er trotzdem zumindest zur Leistung von Mindestunterhalt verpflichtet wird.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.