Hallo,
Ich zahle für 2 Kinder 8 und 18 Jahre alt (unterschiedliche Mütter) Kindesunterhalt (Jugendamtsurkunden) und bekomme daher selbst ca. 1.200€ "aufstockende" Bürgergeldzahlungen.
Die Unterhaltszahlungen werden dabei von meinem Einkommen in Abzug gebracht.
Jetzt habe ich zum Ende diesen Monats die Kündigung erhalten. Die Firma wird liquidiert.
Daraufhin habe ich mich arbeitslos gemeldet und ALG1 beantragt. Ich werde dennoch in jedem Fall weiterhin "aufstockende" Bürgergeldzahlungen erhalten. Die ALG1 Zahlungen werden dabei als "Einkommen" angerechnet.
Frage: Kann ich für den Zeitraum wo ich ALG1 bekomme diese ALG1 Zahlungen für die Kindesunterhaltzahlungen verwenden?
Würde das dann ebenso vom "Einkommen" in Abzug gebracht wie dies aktuell noch von meinem Einkommen gegeben ist?
Falls das nicht der Fall wäre wäre ich gezwungen die Unterhaltszahlungen bis auf weiteres auszusetzen.
Gruß
Thomas