Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zum Thema Karenzzeit. Für das erste Jahr (12 Monate) gilt ja ein Freibetrag für das Vermögen von 40 000€ (alleinstehende Person).
Diese 12 Monate enden nun bald, sowie der Zeitraum meiner Bewilligung (Ende Juli). Danach werde ich einen Monat (den August) nicht Bürgergeld beziehen und auch nicht berechtigt sein. Aber möglicherweise muss ich in dem Folgemonat (September) dann wieder neu Bürgergeld beantragen auf unbestimmte Zeit. Zählt für diesen Neuantrag ab September dann wieder die 40 000€ Grenze (immer nur Zeiträume am Stück betrachtet) oder gilt dann nur noch die 15 000€ Grenze (da die 12 Monate sozusagen pro Person addiert auf Lebenszeit gelten)?
Vielen Dank für eure Hilfe!