Mehrbedarf bei Marbus Crohn - Warte auf den Bescheid schon vier Monate. Werde ignoriert beim Jobcenter

  • Hallo Forum Mitglieder,


    ich hoffe, ihr könnt mir einen Rat geben.

    Kurz zum Sachverhalt. Ich beziehe schon mehrere Jahre Hartz IV und jetzt nennt es sich ja Bürgergeld. Am 15.02.2024 habe ich bei meinem zuständigen Jobcenter bei der Leistungsabteilung einen Antrag auf Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Morbus Crohn gestellt. Den Antrag hatte ich per Post geschickt. Über mein Arbeitsagentur Profil habe ich von der Leistungsabteilung die Bestätigung erhalten, dass mein Antrag eingetroffen ist. Der Antrag wird von den Arbeitsamt Amtsärzten geprüft und entschieden. Jetzt sind schon vier Monate rum und ich habe immer noch keinen Bescheid erhalten. Anfangs, als ich über mein Arbeitsagentur Profil die Leistungsabteilung nach dem Bearbeitungsstand gefragt hatte, wurde ich vertröstet mit der Antwort, dass der Antrag nicht von der Leistungsabteilung geprüft wird und ich etwas Geduld haben müsse. Wenn ich jetzt nach dem Bearbeitungsstand frage, bekomme ich keine Antwort mehr, ich werde einfach ignoriert, was mich wirklich nervt und ärgert. Ich weiß nicht, was ich noch tun kann. Hat jemand einen Rat oder Tipp für mich? Ich weiß, dass das Jobcenter sich sechs Monate Zeit lassen darf und ich dann nach sechs Monaten eine Untätigkeitsklage beim Sozialgericht erheben kann. Jedoch möchte ich es gar nicht so weit kommen lassen. 2007 hatte ich schon einmal einen Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung bei Morbus Crohn gestellt und da kam der Bescheid nach knap zwei Monaten. Ich hatte den Mehrbedarf monatlich für zwei Jahre erhalten. Doch jetzt 2024 stellt sich mein Jobcenter an und beantwortet nicht mal mehr meine Frage zum Bearbeitungsstand. Sie ignorieren mich einfach. Was kann man dagegen tun? Ist jemanden auch sowas passiert und was hat er/sie dagegen unternommen? Ich weiß einfach nicht mehr, was ich tun kann oder soll!

    • Offizieller Beitrag

    Die Einschaltung des ÄD der Agentur für Arbeit, der ja nicht zum Jobcenter gehört,, sondern dessen Leistung vom Jobcenter gekauft werden muss, kann durchaus etwas dauern.


    Machen kannst du daher tatsächlich nicht viel, außer eben nach 6 Monaten Untätigkeitsklage zu erheben.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.