Bürgergeld - Mietkostenübernahme während der Karenzzeit

  • Hi.

    Ich habe Mal eine Frage. Ich werde Bürgergeld ab Oktober beantragen (können) und wohne im Moment in einer Wohnung, bin ledig, über 25 Jahre. Um genau zu sein, werde ich Bürgergeld für Selbstständige beantragen.

    Die Miete ist deutlich höher (5x) als der Mietspiegel (der Kaltmiete) in der Region. bei ca. 3000€

    Ich habe nichts im Internet finden können, wie hoch die Miete sein darf, während der Karenzzeit.

    Darf das Jobcenter die Kaltmiete ablehnen, weil sie nicht als angemessen gilt? Das müsste doch erst nach der Karenzzeit geschehen.


    Leider bin ich auf Geschäftsreise und kann den Antrag nicht online stellen, weil das Jobcenter meiner Stadt, das Formular nicht online anbietet.


    LG

  • 3.000 € Kaltmiete? Sonst geht's aber?

    Und du weißt jetzt schon, dass du ab Oktober Bürgergeld beantragen kannst, weil deine Selbständigkeit nicht genug einbringt?


    Das ist genug Zeit,

    - um sich eine günstige Wohnung zu suchen

    - die alte Wohnung fristgemäß zu kündigen

    und

    - sich einen Job zu suchen, mit dem du deinen Lebensunterhalt sicherstellen kannst. Zur Zeit werden überall Mitarbeiter gesucht.

  • Insofern wir von einem gewöhnlichen Mietvertrag ausgehen, dann werden die 3.000 i Euro in der Regel ebenfalls übernommen.


    "Innerhalb dieser Karenzzeit werden die Bedarfe für Unterkunft in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt;"


    Insofern die 3000 Euro tatsächlich anfallen, werden diese auch übernommen

  • Das ist in meinen Augen Verschwendung von Steuergeldern. Such dir eine günstigere Wohnung. Wobei ich immer noch davon ausgehe, dass hier ein Troll unterwegs ist, der sich eins ins Fäustchen lacht, wenn die Helfer sich hier aufregen.

  • Du meintest aber, Mieten von 3000 Euro seinen kein Einzelfall? Oder habe ich das falsch verstanden? Dafür habe ich hier aus meiner Erfahrung keinerlei Belege....

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

    • Offizieller Beitrag

    Egal wie, der Gesetzestext ist tatsächlich eindeutig. Was anderes mag noch gelten, wenn ersichtlich ist, dass jemand in der Absicht, die Gesetzeslage auszunutzen, kurz vor Antragstellung erst eine solche Wohnung angemietet hat. Wenn sie aber schon länger angemietet war und nunmehr Hilfebedürftigkeit eingetreten ist, gilt § 22 SGB II, wie es dort steht.


    Vielleicht auch ein Grund, warum der Gesetzgeber jetzt diese Karenzzeit wieder abschaffen will. Wenn einer in Berlin nur mal richtige Praktiker an das Gesetz ließe....

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Natürlich turtle, da habe ich auch gar keinen Zweifel dran. Nur werden uns Menschen, die 3000 Euro Wohnungen angemietet haben, wohl eher seltener begegnen, also Einzelfall sein und nicht die Regel. Das meinte ich. Aber wenn dieser Einzelfall auftaucht, nun ja.... Der Saure Apfel halt.

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