eingeschränkte Arbeitsfähigkeit und ärztliche Bescheinigung

  • Vor Jahren wurde eine Arbeitserprobung bei einem Berufsförderungswerk durchgeführt.

    Dort wurde mir dann festgestellt und auch schriftlich festgehalten, dass trotz Erwerbsfähigkeit viele Tätigkeiten nicht möglich sind ( Zeitdruck, intensiver Kundenkontakt etc.).

    Ich befinde mich schon seit längerer Zeit in psychologischer Behandlung.

    Eine LTA wurde wegen mangelnder psychischer Stabilität abgelehnt.

    Stattdessen forderte das Jobcenter vor einigen Monaten eine Krankschreibung.

    Mein Hausarzt sah allerdings keinen Grund für eine Krankschreibung, weil keine akute Krankheit vorliegt ( das Jobcenter könnte mich ja im Rahmen meiner Möglichkeiten vermitteln).

    Jetzt fordert das Jobcenter eine ärztliche Bescheinigung in der meine eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bestätigt wird.

    Mein Hausarzt fühlt sich dafür wie gesagt nicht zuständig ( das Jobcenter soll mich einfach vermitteln).

    Meine Sachbearbeiterin machte bei meinem letzten Termin Andeutungen, dass sie gerne einen Termin beim ärztlichen Dienst machen möchte.

    Ohne ärztliche Unterlagen funktioniert das allerdings ihrer Aussage nach nicht.

    Zusätzlich wird noch eine Bescheinigung von meinem Therapeuten gefordert ( Bestätigung der Therapie und Dauer).

    Die Dauer kann allerdings noch nicht abgeschätzt werden.

    Wie gehe ich am besten damit um?

    Ich habe zusätzlich auch noch Angst davor in eine stationäre Reha zu müssen und meine Therapie unterbrechen zu müssen.

    Zusätzlich würde eine Reha auch extremen Stress verursachen und ich würde es wäre für mich nicht unwahrscheinlich, dass sich dadurch die Symptome verschlimmern.

    Mein Ziel wäre es die Therapie weiterzuführen.

    Allerdings wird das Jobcenter natürlich immer unruhiger.

    • Offizieller Beitrag

    Die Untersuchung beim ÄD oder PD der Agentur für Arbeit hat erstmal nichts mit Reha zu tun. Es geht um die Frage, ob du erwerbsfähig bist, wenn ja, in welchem Umfang und für welche Tätigkeiten. Du solltest da im eigenen Interesse auch mitwirken.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

    • Offizieller Beitrag

    Allerdings bekomme ich von meinem Hausarzt keine Bescheinigung.

    Naja, aber es gibt ja sicher eine Patientenakte. Wenn der Arzt nichts attestiert, dann muss es eben über Schweigepflichtsentbindung laufen und der Gutachter holt sich die notwendigen Informationen selbst beim Arzt.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Die ärztlichen Unterlagen und Therapieberichte habe ich vorliegen bzw. könnte die fehlenden wahrscheinlich ohne Probleme bekommen.

    Die Sachbearbeiterin möchte allerdings ausdrücklich ein Attest haben, dass die eingeschränkte Arbeitsfähigkeit bescheinigt.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn der Hausarzt das nicht in einem Attest zusammen fassen mag, dann muss es eben der ÄD der Agentur feststellen.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.