Kind U25 Bedarfsgemeinschaft Ü25 Haushaltsgemeinschaft + Grundsicherung

  • Mich würde einmal das Thema Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft interessieren. Gehen wir einmal davon aus das Herr Müller seine Tochter in Pflege hat und diese aufgrund einer Erkrankung und somit Gutachten ausgeliedert wird bzw. eigentlich Grundsicherung beziehen würde. Jetzt ist die Tochter aber unter 25 und Herr Müller Leistungsfähig nur aufgrund der Pflege §10 eingestuft, hier wird das Sozialgeld weiterhin über das JobCenter bezahlt also Bürgergeld durch die Bedarfgemeinschaft.

    Wenn jetzt die Tochter Ü25 wäre handelt es sich ja nicht mehr um eine Bedarfgemeinschaft die Tochter wird in eine Haushaltsgemeinschaft umgewandelt (ohne Antrag ? ), aber dadurch hätte sie doch ihre eigene Bedarfgemeinschaft und dürfte kein Bürgergeld mehr beziehen aufgrund dem Gutachten unter 3 Stunden. Muss diese jetzt Grundsicherung stellen und dies wird mit dem Bürgergeld von Herr Müller berechnet ? Oder erfolgt einfach eine Berechnung Bürgergeld Leistungssatz eine Person + halbe Miete und Grundsicherung Leistungsatz eine Person sowie ebenso halbe Miete ?

    Ich verstehe den Sinn nicht dahinter warum es ab 25 so kompliziert gehandhabt wird.

  • Was ist denn daran kompliziert?

    Würde die Bedarfsgemeinschaft mit der Volljährigkeit enden, dann würde das Szenario am 18. Geburtstag einsetzen.

    Solange die Bedarfsgemeinschaft besteht, soll die Familie Leistungen "aus einer Hand" beziehen.

    Man darf aber nicht vergessen, dass die Tochter im SGB 2, nach deiner Fallgestaltung, eigentlich überhaupt nichts zu suchen hat.

    • Offizieller Beitrag

    ehen wir einmal davon aus das Herr Müller seine Tochter in Pflege hat und diese aufgrund einer Erkrankung und somit Gutachten ausgeliedert wird bzw. eigentlich Grundsicherung beziehen würde.

    Wir können nicht davon ausgehen, weil du gar nicht präzisierst, von wem diese imaginäre Gutachten sein soll. Nur das der DRV ist nämlich bindend.

    Ist das überhaupt ein konkreter Fall oder möchte hier jemand seine Hausaufgaben von Dritten erledigt bekommen?

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Der Fall ist aktuell noch nicht konkret es könnte ja sein das bis Ü25 sich die Gesundheit meiner Tochter verbessert. Es wurde ein Gutachten vom Jobcenter durchgeführt in dem steht das eine Vermittlung unter 3 Stunden besteht bis zu 6 Monate mit Pflegestufe 2 und Stundenaufwand von 6 Stunden. Dieses Gutachten ist im Januar ausgelaufen und ein neues wurde veranlasst der Termin musste aber aufgrund Erkältung abgesagt werden.

    Anhand dem Telefonat vom Dienst wurde erfragt ob es überhaupt Sinn machen würde ein neues zu erstellen weil eine Besserung gäbe es ja nicht somit läge ein gleiches Gutachten vor.

    Diese wollte das mit dem JobCenter abklären hier wurde dann kein neuer Termin angesetz sondern an das Fallmanagment weiter gegeben, ein Gutachten vom Pflegegrad ist ebenfalls neu erstellt worden. Die Punkte haben sich erhöht auch die Pflegestunden auf 12 laut dem Fallmanagment ziehen wir das ganze noch bis 11.2024. In diesem Monat hat meine Tochter einen Termin beim Psyschater da sie erst 18 Jahre wird und die Behandlung erst ab 18 erfolgt die Kinderklinik selbst ist bis nächstes Jahr ausgebucht ist. Wir und der Vermittler gehen davon aus das sich die Gesundheitslage durch Medikamente verbessert. Sollte dem nicht so sein wird ein neues Gutachten beauftragt das ebenfalls dann unter 3 Stunden jedoch nun über 6 Monate beinhaltet somit eine Ausgliederung.

    Nur Leistungsfähige können Bürgergeld beziehen oder welche mit einem Mitglied in der Bedarfsgemeinschaft leben welche es sind. In meinem Fall ist dies so bin nur aufgrund §10 freigestellt somit bekommt meine Tochter weiterhin Bürgergeld und das JobCenter hollt sich das über Umwege wieder beim Sozialamt zurück. Es ist ja auch alles soweit OK hoffe doch sehr das sich meine Tochter wieder stabilisiert und der Fall Ü25 nicht eintrifft. Aber ich konnte das irgendwie nicht glauben warum eine Partnerin zur Bedarfsgemeinschaft zählt aber eine Tochter Ü25 nicht obwohl diese doch sehr nahe zu einem steht. Bei der Sachlage Ü25 würde die Bedarfsgemeinschaft mit einem Leistungsfähigen nicht mehr zutreffen und der Bezug von Grundsicherung müsste erfolgen.

    Abert wie gesagt selbst betrifft es mich ja nicht konnte das aber irgendwie nicht verstehen.

    • Offizieller Beitrag

    Also: solange keine Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt wurde, gibt es Bürgergeld. Ob nun unter 25 in der BG mit euch oder über 25 als eigene.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Also: solange keine Erwerbsminderung durch die Rentenversicherung festgestellt wurde, gibt es Bürgergeld. Ob nun unter 25 in der BG mit euch oder über 25 als eigene.

    Ich hatte über meine Arbeit mit Bürgergeld aufgestockt bezog aber dann einmal kurz für etwas mehr als 2 Jahre volle Erwerbsminderungsrente. Grund hierzu war eine Anfertig von Gutachten durch das JobCenter unter 3 Stunden zu 6 Monate dannach unter 3 Stunden über 6 Monate. Es fand keine Vermittlung statt auch nicht auf Verlangen dies würde bei unter 3 Stunden nicht gehen zu dem würde ich eigentlich Grundsicherung beziehen. Das ich weiterhin Leistungen vom JobCenter bekamm stand nur in Verbindung mit meiner Frau da diese als Leistungsfähig in der Bedarfsgemeinschaft befand.

    Wie gesagt mir hat der Mitwarbeiter es so erklärt das Bürgergeld die Leistungsfähigkeit vorsieht bei einer Person in der Bedarfsgemeinschaft. Bei meiner Tochter gäbe es überhaupt keinen Anspruch auf Erwerbsmidnerungsrente, jedoch wenn sie nicht in meiner Bedarfsgemeinschaft wäre und dieses Gutachten unter 3 Stunden hätte müsste Grundsicherung beantragt werden. So ist mal mein Stand was ich von zwei JobCenter Mitarbeiter gesagt bekamm aber das war ja nicht das Thema.

    Verstand das System von Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft nicht weil die Partnerin fällt ja auch unter Punkt eins nur eben die Tochter ab Ü25 nicht mehr. Im Grunde ist der Arbeitsaufwand viel größer als wenn es nur eine Bedarfsgemeinschaft bei nahestehenden Familienmitgliedern gäbe.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal und darüber müssen wir nicht diskutieren: solange die Rentenversicherung nicht die Erwerbsminderung festgestellt hat, ist das Jobcenter mit Bürgergeld weiter zuständig. Dass man aufgrund der Feststellung des ÄD nicht arbeiten muss, hat mit der Zuständigkeit nichts zu tun.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.