Mich würde einmal das Thema Bedarfsgemeinschaft und Haushaltsgemeinschaft interessieren. Gehen wir einmal davon aus das Herr Müller seine Tochter in Pflege hat und diese aufgrund einer Erkrankung und somit Gutachten ausgeliedert wird bzw. eigentlich Grundsicherung beziehen würde. Jetzt ist die Tochter aber unter 25 und Herr Müller Leistungsfähig nur aufgrund der Pflege §10 eingestuft, hier wird das Sozialgeld weiterhin über das JobCenter bezahlt also Bürgergeld durch die Bedarfgemeinschaft.
Wenn jetzt die Tochter Ü25 wäre handelt es sich ja nicht mehr um eine Bedarfgemeinschaft die Tochter wird in eine Haushaltsgemeinschaft umgewandelt (ohne Antrag ? ), aber dadurch hätte sie doch ihre eigene Bedarfgemeinschaft und dürfte kein Bürgergeld mehr beziehen aufgrund dem Gutachten unter 3 Stunden. Muss diese jetzt Grundsicherung stellen und dies wird mit dem Bürgergeld von Herr Müller berechnet ? Oder erfolgt einfach eine Berechnung Bürgergeld Leistungssatz eine Person + halbe Miete und Grundsicherung Leistungsatz eine Person sowie ebenso halbe Miete ?
Ich verstehe den Sinn nicht dahinter warum es ab 25 so kompliziert gehandhabt wird.