Bürgergeld am Ende des Studiums. Immatrikulation

  • Hallo,


    Ich bin aktuell mit meinem Studium fertig und würde gerne Bürgergeld beantragen.

    Immatrikuliert bin ich bis zum Ende SS24 (1.10.24) allerdings habe ich bereits meine letzte Prüfung abgelegt und mit dem Studium fertig.


    Kann ich trotz der Immatrikulation, aufgrund des Zeugnisses Bürgergeld beantragen? Oder muss ich mich exmatrikulieren lassen?


    Bafög bekomme ich nicht.


    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

  • Ich danke für deine Antwort. Ich habe etwas studiert womit ich auch auf jeden Fall ein Job bekomme und den ich auch schon ab Oktober habe.

    Dennoch geht es, um eine finanzielle Absicherung während dieser paar Monate.

  • Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Ich habe zwei Studienabschlüsse erlangt und stehe kurz vor einem vielversprechenden Job. Momentan suche ich lediglich nach Ratschlägen, wie ich die nächsten Monate überbrücken kann. Trotz meiner Ausbildung als Ausländer, die für viele ein Traum ist, habe ich meine Ausbildung selbst durch Minijobs finanziert. Ich dachte, ein Forum sei der richtige Ort, um hilfreiche Unterstützung zu finden. Leider habe ich stattdessen nur negative Kommentare erhalten. Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft sind Qualitäten, die offensichtlich nicht jedem gegeben sind.

    • Offizieller Beitrag

    Was ist denn am Ratschlag "arbeiten" falsch oder unfreundlich? Wir haben Fachkräftemangel in Deutschland. Und selbst im Anlernbereich, sei es in der Systemgastronomie oder im Einzelhandel, wird hängeringend gesucht.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.


  • also, würde es gehen, wenn man alle Prüfungen abgelegt hat? (Aber noch immatrikuliert ist)



    Es muss die Bescheinigung über den Studienabschluss vorgelegt werden, mit dem Inhalt dass alle Prüfungen abgelegt wurden eine Exmatrikulation aber erst zum ???? erfolgen kann. Unter dieser Voraussetzung kann Bürgergeld gewährt werden. Bis zur Aufnahme der Tätigkeit im Oktober spricht aber natürlich auch nichts gegen eine Aushilfstätigkeit bis dahin. Wenn ich nur Deine Antwort lese, hoffe ich jedoch, dass Du in Deiner Tätigkeit nicht viel frei formulieren musst....

  • Ja, es würde gehen, du musst die Unterlagen (Bescheinigung) zum Antrag vorlegen. Da wir hier natürlich nicht die Gesamtumstände kennen, ist die Entscheidung natürlich nicht einfach abzusehen. Aber auch dann wird dein zuständiger Arbeitsvermittler Dich für die Übergangszeit vermitteln wollen. Was ja auch Sinn der Übung ist.

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