Schützt Bürgergeld vor Rückzahlung von Corona Hilfen?

  • Hallo,

    ich war früher selbständig und bin seit kurzem beim Bürgergeld. Jetzt soll ich ein paar Tausend Euro an Coronahilfen zurückzahlen. Das kann ich natürlich von dem bißchen Bürgergeld nicht. Wer hat ähnliches erlebt und was ist geschehen? Was soll ich machen ( Widerspruch einlegen ist klar, aber hat der Erfolg ?)

    Mein Standpunkt : Erhaltene Coronahilfen wurden einst genehmigt und eine Rückforderung bei Bürgergeldbeziehern muß storniert werden!

    Für konstruktive Antworten bin ich dankbar

  • Hi,


    was hat das eine mit dem anderen zu tun? Also ich meine, was hat eine Rückforderung von (wahrscheinlich zu Unrecht) erhaltenen Coronahilfen, mit dem Leistungsbezug nach dem SGB II zu tun?


    und zur Eingangsfrage, warum sollte Bürgergeldbezug vor einer Rückforderung schützen? Das Bürgergeld dient aktuell der Überwindung deiner Situation und schützt vor Obdachlosigkeit etc., aber nicht für alte Schulden bzw. in dem Fall von anderen Rückforderungen.


    p.s. dein Standpunkt wird bei der rückfordernden Behörde keinen interessieren

    • Offizieller Beitrag

    Was hat das überhaupt mit Bürgergeld zu tun? Das ist ja sicherlich nicht das Jobcenter, was da zurückfordert, sondern Landes- oder Bundesregierungsstellen?!

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hallo,

    ich kann aufgrund von Erwerbsunfähig mein Bafög nicht zurückzahlen und lasse das seit fast 20 Jahren immer wieder für einen gewissen Zeitraum stunden.


    Frag doch mal bei der Behörde nach, die die Coronahilfen zurückfordert, ob du die Schulden stunden lassen kannst, bis du wieder Geld verdienst.


    Alternativ kannst du eine Ratenzahlung mit kleinen Beträgen vereinbaren.


    Liebe Grüße

    Sunny

  • Ja das mit der Stundung klingt gut, denn in 1 Jahr bin ich 67 dann geh ich in Rente, d.h. bei mir kommt sofort die Grundsicherung, hab ja nie in Rentenvers. eingezahlt und bei Grundsicherung ist eh nix zu holen.

  • Hallo,

    vielleicht war es ein Missverständnis. Ich bin dauerhaft voll erwerbsgemindert und werde höchst wahrscheinlich aufgrund der Schwere meiner Behinderung nie wieder arbeiten können, ABER ich bin deswegen nicht schuldenfrei. Auch nicht im Grundsicherungsbezug.


    Ich lasse die Schulden stunden und falls ich auf irgendeinem Wege mal zu Geld kommen sollte, bespw. durch eine Erbschaft, muss (und möchte ich) die Bafög-Schulden zurückzahlen.


    Bei Bafög ist das Stunden vorgesehen, falls der Betroffene nicht ausreichend Geld für die Rückzahlung verdient. Ob das bei den Coronahilfen überhaupt möglich ist, ist nicht sicher.


    Es ist immer hilfreich, sich kooperativ zu zeigen und das Gespräch mit dem Gläubiger zu suchen. Allerdings, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du ehrlich gewillt bist, deine Schulden zurück zu zahlen, kann es schwierig werden.


    Liebe Grüße

    • Offizieller Beitrag

    Du weißt schon, dass die Frage wegen der Rente an den TE gerichtet war?

  • Hallo Turtle,

    ja, weiß ich. Ich dachte, dass der TE mich falsch verstanden hätte und denkt, dass sich mit der Grundsicherung die Schulden beim Stunden erledigt hätten. Aber dem ist nicht so. Und es muss alle 1-2 Jahre neu beantragt werden. Aber wie schon gesagt, vielleicht ist Stundung bei Coronahilfen auch gar nicht möglich.


    Es klang für mich so an, dass der TE Stundung mit Schuldenfreiheit verwechseln würde.


    Liebe Grüße

  • Meine Güte was manche antworten : Jeder,der 67 Jahre alt wird, geht in Rente, auch wenn er nicht eingezahlt hat, dafür gibts doch Grundsicherung.

  • Nein, man erreicht allenfalls das gesetzliche Renteneintrittsalter..... Die Grundsicherung ist eine Sozialleistung und keine Rente.

    Wenn das Leben Dir in den Allerwertesten tritt - nutze den Schwung um Vorwärts zu kommen

  • Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.


    Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.


    Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)

  • Ich gebe Dir noch einen konstruktiven Tip: google mal nach "Aufrechnung Rente". Vielleicht sind aus der früheren Selbständigkeit noch ein paar Sozialversicherungsabgaben offen. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, dass das "in die Rente retten" schon mal nicht funktioniert.

    Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.

    Der TE erwartet "konstruktive Antworten", bekommt er sie, wird er patzig.


    Erstaunlich welche Großkotzigkeit so manch ehemaliger Selbständiger an den Tag legt. Meist kommt dann noch ein nettes "früher habe ich Millionen verdient" hinterher................. schade, dass es für die Altersvorsorge dann nicht gereicht hat.

    Hierzu volle Zustimmung. "Ich war früher selbständig, habe aber nie in die Rentenversicherung eingezahlt, und werde bald 67 Jahre".

    Schlimm genug, dass der Steuerzahler den Personen, die ihr Leben lang gut gelebt und nix für's Alter zurückgelegt haben, den Lebensunterhalt via Grundsicherung finanzieren soll. :cursing:


    Ansonsten ist der ganze Thread weniger was für's Sozialhilfeforum, sondern eher ein Fall für die Schuldnerberatung.

  • Ich lach mich schlapp und melde mich hier wieder ab. Gibt bessere Foren, wo einem echte Tips gegeben werden.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt bessere Foren, wo einem echte Tips gegeben werden.

    Tja, wenn Du möchtest, dass man Dir nach dem Mund redet, hast Du recht.

    Falls Du rechtlich haltbare Informationen vorziehst, solltest Du hierbleiben...

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)


    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Jein... Der Hinweis auf die Aufrechnung Rente ist zwar richtig, aber durch eine Aufrechnung darf der TE nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II/XII werden.

    ......

    Da gebe ich Dir natürlich voll und ganz Recht.

    Trotzdem "schockt" es den einen oder anderen Rentner erstmal, wenn dann der Aufrechnungsbescheid von der DRV ins Haus flattert.

    Ist ja trotzdem erstmal wieder Lauferei ;)



    ............ hätte ich tatsächlich besser formulieren sollen :)

    "Ich hab' hier bloß ein Amt und keine Meinung." (Friedrich Schiller)