Erstattung Hausratversicherung im Grundsicherungsbezug bei mehreren Haushaltsmitgliedern

  • Guten Tag,

    hab eine Frage an euch Forenmitglieder, vielleicht weiß jemand Bescheid.

    Folgender Fall: Zweipersonenhaushalt mit Rentner und seinem volljährigen Sohn in Ausbildung. Rentner erhält zur Rente aufstockend Grundsicherung.

    Sohn erhält Azubigehalt + Wohngeld. Die beiden machen getrennte Kassen wie in einer WG.

    Der Rentner hat auf seinen Namen eine Hausratversicherung abgeschlossen. Das Sozialamt erstattet dem Rentner 50% des Versicherungsbeitrags, und die anderen 50% muss sein Sohn zahlen. Ist das korrekt so, obwohl der Sohn kaum Inventar hat, der ihm gehört, sondern dem Rentner das meiste im Haushalt gehört?

    • Offizieller Beitrag

    Meiner Meinung nach nicht korrekt. Der Beitrag muss komplett beim Versicherungsnehmer angerechnet und nicht aufgeteilt werden.

    Viele Menschen sind zu gut erzogen, um nicht mit vollem Mund zu sprechen, aber sie haben keine Bedenken, es mit leerem Kopf zu tun.(Orson Welles)

    Es ist nicht nötig, mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: [URL=http://www.sozialhilfe24.de/forum/thread/231-nutzung-des-forums-hinweise/]

  • Vielen Dank. Früher vor einigen Jahren war das auch so, als der Sohn noch minderjährig war. Da wurde der Betrag komplett an den Versicherungsnehmer erstattet. Damals war der Sohn nicht im Grundsicherungsbezug, sondern erhielt als Schüler aufstockend Bürgergeld. Zu jener Zeit hat das Sozialamt den Betrag nicht hälftig aufgeteilt. Das war bis 2022. Danach hatte der Versicherungsnehmer zwei Jahre keine Hausratversicherung. Erst jetzt wieder.

    Gibt es eine Grundlage, wo das steht, dass der Beitrag komplett beim Versicherungsnehmer angerechnet und nicht aufgeteilt werden darf?

    Der Versicherungsnehmer müsste nun einen Widerspruch schreiben, da er eine Grundlage benötigt, auf die er verweisen kann.

    Das würde sehr helfen. Er kann ja nicht einfach aus der Luft behaupten, dass der Betrag nicht aufgeteilt werden darf.

    Einmal editiert, zuletzt von Winfried68 (10. Juli 2024 um 02:57)