Rückkehr nach D mit nicht-EU Ehefrau , BG?

  • Hallo liebe Leute,


    werde Ende des Jahres nach D zurückkehren ( viele Gründe...), mit meiner nicht-EU Ehefrau (mit apostillierter Eheurkunde).


    Ich habe natürlich schon recherchiert, dennoch bleiben mir ein paar Fragen - vielleicht könnt ihr mir bitte weiterhelfen:



    a) Ich war die ganzen Jahre im Ausland auch in D gemeldet - hat das einen Einfluss auf den BG-Anspruch?


    b) Habe ich gleich BG-Anspruch bei der Rückkehr (Antrag)? ( ohne Job, ohne weitere Einkünfte, etc.) - oder auch 3 Monate Wartezeit , wie meine Frau?


    c) Meine Ehefrau hat nach 3 Monaten Anspruch auf BG, wenn die Aufenthaltserlaubnis /Visum die Arbeitserlaubnis beinhaltet und sie noch keine Arbeit hat?


    d) ... und ist der BG-Anspruch für sie nur bei Aufenthaltserlaubnis möglich?


    e) Dokumente/ Nachweise, etc - was wird in meinem/unserem Fall von JC verlangt werden? Pass/Mietvertrag/Aufenthalterlaubnis, u.a.?



    Mit Dank und lieben Gruss

  • zu a. Nein, hat keinen Einfluss


    zu b. Du hast sofort Anspruch


    zu c. und d. Keine Ahnung da nicht bekannt ist welchen Status deine Frau hat bzw haben wird


    zu e. Alles was im Zuge eines Antrages verlangt wird. Du kannst einen Antrag runterladen und nachschauen.