Steuerrückerstattung bei Bürgergeld

  • Hallo,

    ich kann mir das selbst auf rationaler Ebene nicht verständlich machen, daher hier meine Frage zum Thema Steuerrückerstattungen bei Bürgergeldbezug:

    Ich habe aus Bedürftigkeit von Januar bis Juni 2024 Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) in Anspruch genommen. Selbstverständlich wurde (nicht vorhandenes) Einkommen und Vermögen seinerzeit beim Antrag wahrheitsgemäß angegeben. Nun hatte ich heute ein Schreiben im Briefkasten in der mir vorgeworfen wird, dass ich eine im April auf meinem Konto eingegangene und in meinem Steuerbescheid 2023 festgesetzte Steuerrückerstattung nicht dem Amt gemeldet habe und es daher im April zu einer Überbezahlung (in selber Höhe der Steuererstattung) gekommen ist, die nun von mir zurückverlangt wird.

    Soweit so gut. Ich hatt das aus Unwissenheit tatsächlich nicht gemeldet da es sich nahc meinem Verständniss um kein EInkommen handelte.

    Ich weiß auch, dass im Weltbild des Jobcenters das Zuflussprinzip gilt und die Köpfe dort ihre auferlegten Pflichten wahrscheinlich nicht allzu sehr hinterfragen.

    Aber warum in aller Welt wird eine Steuerrückerstattung bei Bürgergeldbezug als Einkommen betrachtet? Ich meine ich gehe 2023 fleißig arbeiten und gebe meine Steuern ab; dann wird im Steuerbescheid festgestellt, dass ich zu viel Steuern gezahlt habe und dann kriege ich das zu viel gezahlte Geld ERSTATTET (das steckt doch schon im Namen). Aus Langsamkeit des Finanzamtes heraus zu meinem Nachteil auch noch in der Zeit des Bürgergeldbezuges.

    Selbes Prinzip gedanklich fiktiv übertragen: Man kauft sich am 28.1. ne Lederjacke online für 1000€ und bezieht ab 1.2. Bürgergeld. Am 4.2. schickt man die Jacke zurück weil sie nicht passt und kriegt die 1000€ erstattet. Im Weltbild des Jobcenters hätte man dann im Februar ein Einkommen von 1000€ verstehe ich das richtig?

    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wo genau das Einkommen liegt wenn man zuvor fälschlicherweise abgegebenes Geld zurückbekommt?

    Oder hatte jemand schonmal eine ähnliche Erfahrung?

    Vielen Dank und schönen Abend.

  • Ich weiß auch, dass im Weltbild des Jobcenters das Zuflussprinzip gilt und die Köpfe dort ihre auferlegten Pflichten wahrscheinlich nicht allzu sehr hinterfragen.

    Sowas kannst du dir sparen. Du weisst schon dass die Jobcenter nicht die Gesetze machen?

    Beim Zufluss interessiert nicht der Rechtsgrund der Einnahme. Die Einnahme fließt dir zu und du hast sie zur Sicherstellung deines Lebensunterhaltes einzusetzen. So einfach ist das.

    Das eine Steuererstattung Einkommen ist, ist schon seit Jahren durch das Bundessozialgericht bestätigt. Eine Diskussion also nutzlos

    Das Beispiel mit der Jacke passt nicht wenn das Geld gerade erst von dir weg ist. Wenn man das belegt ist es auch kein Einlommen.

    • Offizieller Beitrag

    Das BSG richtete sich bei der Rechtsprechung an der vorherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zum Vorgängergesetz BSHG. Der Unterschied zu deinem Beispiel ist die Unfreiwilligkeit der angeführten Steuern, so dass es kein angespartes Vermögen darstellen kann:

    Zitat

    Die Auszahlung einer Steuererstattung ist ein Zufluß i.S. des § 76 Abs. 1 BSHG. Der Zuordnung als Einkommen im Jahr der Auszahlung steht nicht entgegen, daß Grund für die Steuererstattung die zuviel entrichtete Steuer im Vorjahr ist. Auch wenn bereits dem Anspruch auf Steuererstattung ein Vermögenswert zukommt, hindert das die Zuordnung ihrer Auszahlung als Einkunft i.S. des § 76 Abs. 1 BSHG nicht, weil der Erstattungsgläubiger die zu hoch entrichtete Steuer nicht freiwillig "angespart" hat, sondern die Steuererstattung nicht früher erhalten konnte.

    Fehlerseite 404

    Ich weiß auch, dass im Weltbild des Jobcenters das Zuflussprinzip gilt und die Köpfe dort ihre auferlegten Pflichten wahrscheinlich nicht allzu sehr hinterfragen.

    Diese Aussage ist schlicht eine eeinzige Frechheit. Du kommst deinen Mitwirkungspflichten nicht nach und andere werden dafür beleidigt, weil sie ihre Arbeit machen.

    Wenn diese Köpfe ihre Arbeit tatsächlich richtig machen, bleibt es nicht nur bei einer Rückforderung, sondern es gibt zusätzlich auch noch ein schönes Bußgeld.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.