Hallo,
ich kann mir das selbst auf rationaler Ebene nicht verständlich machen, daher hier meine Frage zum Thema Steuerrückerstattungen bei Bürgergeldbezug:
Ich habe aus Bedürftigkeit von Januar bis Juni 2024 Sozialleistungen nach SGB II (Bürgergeld) in Anspruch genommen. Selbstverständlich wurde (nicht vorhandenes) Einkommen und Vermögen seinerzeit beim Antrag wahrheitsgemäß angegeben. Nun hatte ich heute ein Schreiben im Briefkasten in der mir vorgeworfen wird, dass ich eine im April auf meinem Konto eingegangene und in meinem Steuerbescheid 2023 festgesetzte Steuerrückerstattung nicht dem Amt gemeldet habe und es daher im April zu einer Überbezahlung (in selber Höhe der Steuererstattung) gekommen ist, die nun von mir zurückverlangt wird.
Soweit so gut. Ich hatt das aus Unwissenheit tatsächlich nicht gemeldet da es sich nahc meinem Verständniss um kein EInkommen handelte.
Ich weiß auch, dass im Weltbild des Jobcenters das Zuflussprinzip gilt und die Köpfe dort ihre auferlegten Pflichten wahrscheinlich nicht allzu sehr hinterfragen.
Aber warum in aller Welt wird eine Steuerrückerstattung bei Bürgergeldbezug als Einkommen betrachtet? Ich meine ich gehe 2023 fleißig arbeiten und gebe meine Steuern ab; dann wird im Steuerbescheid festgestellt, dass ich zu viel Steuern gezahlt habe und dann kriege ich das zu viel gezahlte Geld ERSTATTET (das steckt doch schon im Namen). Aus Langsamkeit des Finanzamtes heraus zu meinem Nachteil auch noch in der Zeit des Bürgergeldbezuges.
Selbes Prinzip gedanklich fiktiv übertragen: Man kauft sich am 28.1. ne Lederjacke online für 1000€ und bezieht ab 1.2. Bürgergeld. Am 4.2. schickt man die Jacke zurück weil sie nicht passt und kriegt die 1000€ erstattet. Im Weltbild des Jobcenters hätte man dann im Februar ein Einkommen von 1000€ verstehe ich das richtig?
Kann mir jemand auf die Sprünge helfen wo genau das Einkommen liegt wenn man zuvor fälschlicherweise abgegebenes Geld zurückbekommt?
Oder hatte jemand schonmal eine ähnliche Erfahrung?
Vielen Dank und schönen Abend.