Ich möchte gerne Hinweise für diesen Artikel geben:https://www.buerger-geld.org/news/buergerge…um-arzt-zahlen/ Insbesondere die Sektion: "Wird der für Verkehr im Regelsatz vorgesehene Betrag um 5 Prozent überschritten, besteht in jedem Fall ein Anspruch." Dies scheint nicht gegeben zu sein, wobei ich keine Juristin bin.
Ich bin nur Betroffene, keine Anwältin. Aber ich möchte gerne einen Hinweis schicken, dass das Sozialgericht Freiburg die Lage wohl anders sieht, und zwar so arg dass man einen selbst von der Klage schon abräht. Aber hier im Detail:
Ich hatte einen ambulanten Termin mit Fahrtkosten 100 Euro wegen einer Fahrt an die andre Seite von Deutschland, und durch die Art der Behandlung war von vornerein klar und belegt mit Arztbrief dass mindestens ein weiterer Termin in ein paar Monaten, voraussichtlich sogar noch ein zweiter weiterer, d.h. insgesamt drei anfallen. Das Sozialamt lehnte die Fahrtkosten zum ersten Termin ab ab, obwohl die Krankenkasse direkt mit dieser Behandlung zusammenhängende stationäre Fahrtkosten zahlte, weil aus verschiedenen Gründen ich eben in die Klinik dort musste und nicht in eine regionale. Zu den ambulanten allein schon deswegen weil eben die stationären schon dort bewilligt waren, und ich kann nicht bei einer Operation für die ambulanten Begleittermine einfach woanders hin wenn dort eben nicht der Chirurg ist. Ich ging dann mit Unterstützung des VdK vor Gericht, um die Fahrtkosten vom Sozialamt einzuklagen.
Das Gericht legte mir dann nahe die Klage zurückzuziehen, denn es müsse wohl folgendes gegeben sein. Achtung, ich bin keine Anwältin, das ist nur das was ich verstand: 1. es muss anscheinend schon felsenfest klar sein, dass es eine höhere Anzahl an Terminen wird, inklusive dem Termin. 2. die Termine können nicht zu weit verteilt liegen, bei mir wäre es wohl über 1-2 Jahre verteilt und das ist anscheinend zu selten(?), 2. scheinbar muss dann nicht nur der Verkehrsanteil vom Regelsatz genommen werden, sondern auch der Gesundheitspflege-Anteil dazu, das wären dann schon ca. 71,97 Euro die von einem Termin überschritten werden müssen obwohl das bei mir immer gegeben wäre, 3. dass ich dann privat noch Sozialticket für 20 Euro zahle und die vollen 1% Belastungsgrenze jährlich zahle wurde sowohl von Gericht als auch Sozialamt ignoriert und ist wohl unmöglich so anzugeben dass das nicht überall vergessen wird, 4. das Sozialamt verneint auch gerne die Nutzung ICE, selbst wenn mit Flixbus bei Terminabsage keinerlei Rückerstattung in Geldform möglich ist und bei Busausfall viel geringere Ausweichmöglichkeiten um noch rechtzeitig hinzukommen, selbst wenn die Fahrtdauer 5 Stunden ist, 5. und das Sozialamt nimmt anscheinend auch gerne an dass man einfach keine anderen Fahrtkosten im Monat hat ohne nachzufragen, und schaut dann eigene Preise nach wo dann wohl die Rückfahrt vergessen wird, zumindest nur so kann ich mir erklären was da zurückkam.
Ich habe für mich daraus geschlossen dass es mit diesen utopischen Maßstäben in Deutschland praktisch unmöglich ist, das durchzubekommen, wenn es nicht um regelmäßige, ins engstirnige Bürokratenschema passende, vorab terminierte Terminreihen geht. Und das obwohl ich letztendlich bei wahrscheinlich ca. 200-250 Euro Fahrtkosten liegen werde, die nicht vom Regelsatz gedeckt waren. Der VdK stimmte mir hier bei der Einschätzung zu.
Ich weiß nicht genau ob der "Bürgergeld Verein für soziales Leben e.V." hier Beschwerdemöglichkeiten bei der Politik hat, dass solche Fälle im Regen stehen gelassen werden. Es müsste besser reguliert werden falls ads nicht passiert werden soll. Zum Beispiel indem die Regelmäßigkeit als Grundsatz für ambulante Terminfahrtkosten wegfällt, indem bei Fahrt länger als 2 Stunden ICE immer angenommen wird, und indem ein klarer Grenzwert von irgendwo unter 50 Euro festgelegt wird wo nicht Ämter und Gerichte andere Regelsatzteile lustig mit reinrechnen die man noch für die Gesundheit hernehmen soll, egal ob die schon anderweitig gebraucht wurden. Sonst müssten Betroffene nämlich gleich mit riesigen Tabellen von allen Medikamenten, Zuzahlungen, sonstigen Fahrtkosten ankommen und tausenden Belegen, um überhaupt eine Chance zu haben dass das nicht auf Null kaputtgerechnet wird.
Vielleicht hilft das ja jemanden weiter!