Hallo ihr Lieben,
ich erhielt heute meinen neuen Bürgergeld Bescheid.
Wir sind zwei Personen und leben in einer 2-Raumwohnung mit 54 m². Unsere Miete wurde immer vollumfänglich übernommen. Wir sind sehr sparsam im Verbrauch - die Heizung wird nur sehr selten genutzt, auf Vollbäder wird verzichtet.
Aufgrund der Inflation und allgemeinen Erhöhungen, mussten wir einmal 300€ Betriebskosten nachzahlen - trotz dem sehr sparsamen Verbrauch. Nun bin ich fast vom Glauben abgefallen, denn nun erhalten wir 50€ weniger BG & dürfen daher nun anteilsmäßig den fehlenden Teil von unserem BG-Satz dazu bezahlen. Ich kann mir das einfach nicht leisten - aufgrund meiner Nahrungsmittelunverträglichkeiten (keine Nudeln, Brot, Weißmehlprodukte, Hülsenfrüchte etc.) & Fahrtkosten zu Fachärzten etc. reicht es bei uns gerade so von Anfang bis Ende des Monats - wir gehen bereits zur Tafel, trinken & rauchen NICHT.
Wir werden nicht in der Lage sein das fehlende Geld aufzutreiben & ich weiß nicht, wie man am Besten vor geht. Auszug in eine andere Wohnung ist nicht möglich, da wir die Kaution nicht aufbringen können, den Umzug nicht alleine bewerkstelligen können & uns die alten Möbel bereits auseinander fallen. Es hier, wir wohnen in einer Platte, nur baugleiche Wohnungen gibt und in eine 1-Raumwohnung werden wir zu 2. nicht noch ziehen.
Lohnt es sich in Widerspruch zu gehen?
Liebe Grüße
Cinderella89
Neuer Bewilligungsbescheid - Kosten d. Unterkunft werden nicht mehr komplett übernommen!
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Cinderella89 -
12. Juli 2024 um 14:25
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- Offizieller Beitrag
Gab es denn eine Kostensenkungsaufforderung?
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Die gab es & wir haben die Kosten schon so weit minimiert, dass wir nur 2 Mal die Woche duschen, den Rest der Woche waschen wir uns schon mit dem Waschlappen und wir waschen auch nur 1x die Woche Wäsche. Das ist alles bereits jetzt unzumutbar & die Kosten sind einfach nicht weiter zu senken.
Wir leben zu 2. auf 53 m² & zahlen 483€ warm. Es liegt auch nicht an den Heizkosten sondern am Wasser. -
- Offizieller Beitrag
Was habt ihr in den 6 Monaten hinsichtlich der Suche nach einer angemessenen Wohnung gemacht?
Ansonsten kann man schlecht etwas dazu sagen. Sollte eure Kommune ein gerichtlich bestätigtes "schlüssiges Konzept" haben, wird es schwer werden mit Widerspruch und Klage. Ob dem so ist, sollte ggf. ein auf Sozialrecht spezialisierter Anwalt vor Ort wissen.
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Wie meinst du das? Hier gibt es keine günstigeren Wohnungen - wir wohnen bereits in einem Plattenbau und zahlen 483€ warm. Der nächste Schritt wäre eine 1-Raum-Wohnung in die wir zu 2. mit Sicherheit nicht ziehen werden, denn das ist Menschenunwürdig.
Auch sind wir finanziell nicht in der Lage, nochmals eine Kaution zu zahlen oder einen Umzug zu bewerkstelligen da unsere Möbel bereits auseinander fallen (wir hatten nie eine Erstausstattung etc.!), wir chronische Erkrankungen & keine Helfer haben! Wir sind hier vor 3 Jahren eingezogen & wenn die BK vorher auf eine Person herunter gerechnet wurden, was wir schon vermuteten & das bei 2 Personen natürlich ein höherer Verbrauch ist, können wir daran nichts ändern - genauso wenig an der eingetretenen Inflation. Die Wohnung war für 2 Personen angemessen und da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben & uns ohnehin schon weniger Leistung gegenüber eines Single-Haushaltes erhalten, sehe ich es nicht ein, auch noch einen Teil der Miete zu berappeln, das haut finanziell nicht hin. Außerdem kam noch nicht einmal eine neue BK-Abrechnung - denn diese sollte schon auch abgewartet werden. -
Die Angabe hinsichtlich der Warmmiete hilft nicht viel, wenn man nicht weiß, wie hoch die angemessene Miete wäre. Die damalige Kostensenkungsaufforderung dürfte dahingehend aber einen Wert enthalten haben, sodass ziemlich offensichtlich gewesen sein dürfte, dass es dennoch zu teuer zu sein scheint. Aber insgesamt klingt das grade eher nach fehlenden Bemühungen bzw. Willen hinsichtlich einer kostengünstigeren Wohnung. Wenn ihr euch schlicht nicht um eine wirksame Kostensenkung bemüht, müsst ihr damit leben, dass langfristig nicht die vollständigen Kosten übernommen werden.
Das Argument hinsichtlich Kaution bzw. Umzugskosten läuft übrigens ins Leere, siehe § 22 Abs. 6 SGB II: "Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung [...] als Bedarf anerkannt werden. [...] Aufwendungen für eine Mietkaution [...] können bei vorheriger Zusicherung [...] als Bedarf anerkannt werden. [...] Aufwendungen für eine Mietkaution [...] sollen als Darlehen erbracht werden."
Euch wurde ja bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass die Wohnung nicht angemessen ist. Deine eigene Einschätzung ist da nicht maßgebend.
Insgesamt würde ich auch daher eher empfehlen euch nun wirklich um die Kostensenkung zu bemühen. Wenn ihr die angemessenen Mietwerte nicht mehr kennt, kann euch das Jobcenter hier sicherlich helfen. Optional bleibt natürlich immer Widerspruch und Klage, aber wie #4 schon sagt, wird das vermutlich schwer und nicht zwingend eine schnelle Lösung sein.
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Die Angabe hinsichtlich der Warmmiete hilft nicht viel, wenn man nicht weiß, wie hoch die angemessene Miete wäre. Die damalige Kostensenkungsaufforderung dürfte dahingehend aber einen Wert enthalten haben, sodass ziemlich offensichtlich gewesen sein dürfte, dass es dennoch zu teuer zu sein scheint. Aber insgesamt klingt das grade eher nach fehlenden Bemühungen bzw. Willen hinsichtlich einer kostengünstigeren Wohnung. Wenn ihr euch schlicht nicht um eine wirksame Kostensenkung bemüht, müsst ihr damit leben, dass langfristig nicht die vollständigen Kosten übernommen werden.
Das Argument hinsichtlich Kaution bzw. Umzugskosten läuft übrigens ins Leere, siehe § 22 Abs. 6 SGB II: "Wohnungsbeschaffungskosten und Umzugskosten können bei vorheriger Zusicherung [...] als Bedarf anerkannt werden. [...] Aufwendungen für eine Mietkaution [...] können bei vorheriger Zusicherung [...] als Bedarf anerkannt werden. [...] Aufwendungen für eine Mietkaution [...] sollen als Darlehen erbracht werden."
Euch wurde ja bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass die Wohnung nicht angemessen ist. Deine eigene Einschätzung ist da nicht maßgebend.
Insgesamt würde ich auch daher eher empfehlen euch nun wirklich um die Kostensenkung zu bemühen. Wenn ihr die angemessenen Mietwerte nicht mehr kennt, kann euch das Jobcenter hier sicherlich helfen. Optional bleibt natürlich immer Widerspruch und Klage, aber wie #4 schon sagt, wird das vermutlich schwer und nicht zwingend eine schnelle Lösung sein.
Bitte lies dir meinen Beitrag nochmals entsprechend durch - wir bemühen uns bereits seit langer Zeit darum, die Kosten zu senken. Die Heizung nutzen wir so gut wie kaum, wir baden nicht sondern duschen nur noch 2 Mal wöchentlich & waschen die Wäsche 1x in der Woche. Wie weit sollen die Kosten, deiner Meinung nach, denn noch gesenkt werden können?
Die angemessene Miete wird um ca. 45€ überschritten. Welche fehlenden Bemühungen? Ich schrieb bereits dass es hier keinen günstigeren Wohnraum gibt. Unsere Nebenkosten belaufen sich auf 96€ monatlich für 2 Personen. Du hast auch offensichtlich nicht verstanden, dass wir nicht in der Lage sind umzuziehen da uns die Mittel fehlen & wir niemandem haben, der uns unterstützen könnte. Ich hatte schon einmal Umzugskosten beantragt - diese wurden abgelehnt. Auch werde ich kein weiteres Darlehen beim JC beantragen und abzahlen. Zustehen würden uns 60 m² & die Kaltmiete darf 316.95€ betragen - diese liegt derzeit bei uns bei 265€, hinzu kommen 122€ Heizkosten, diese werden auch komplett übernommen. Wenn diese Miete auch noch zu teuer erscheint, müsste man dann über eine Aufteilung der Bedarfsgemeinschaft nachdenken. -
- Offizieller Beitrag
Wie meinst du das? Hier gibt es keine günstigeren Wohnungen - wir wohnen bereits in einem Plattenbau und zahlen 483€ warm.
Dann hattet ihr 6 Monate Zeit, genau das zu beweisen. Dafür sind diese 6 Monate zwischen Kostensenkungsaufforderung und Kostensenkung gedacht!
Die Wohnung war für 2 Personen angemessen und da wir in einer Bedarfsgemeinschaft leben & uns ohnehin schon weniger Leistung gegenüber eines Single-Haushaltes erhalten, sehe ich es nicht ein, auch noch einen Teil der Miete zu berappeln, das haut finanziell nicht hin.
Dann erhebe Widerspruch und Klage und gut. Die Erfolgsaussichten kann mangels Kenntnis der Region und ob es dort ein gerichtlich bestätigtes schlüssiges Konzept gibt bzw. ob das Gericht urteilen würde, dass es schlüssig ist, eh niemand beantworten.
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Dann hattet ihr 6 Monate Zeit, genau das zu beweisen. Dafür sind diese 6 Monate zwischen Kostensenkungsaufforderung und Kostensenkung gedacht!
Dann erhebe Widerspruch und Klage und gut. Die Erfolgsaussichten kann mangels Kenntnis der Region und ob es dort ein gerichtlich bestätigtes schlüssiges Konzept gibt bzw. ob das Gericht urteilen würde, dass es schlüssig ist, eh niemand beantworten.
Nein hatte ich nicht, da ich mich in dieser Zeit oft im Krankenhaus befand & um mein Leben gebangt habe! Da hat man mit großer Sicherheit andere Sachen im Kopf! Mal abgesehen davon, befinden wir uns in der Privatinsolvenz & ohne entsprechende Schufa, bekommt man nicht einfach so irgendwo eine Wohnung. Und nochmal: VOR dem Erhalt einer aktuellen BKA kann nicht gesagt werden, ob die BK gesenkt werden konnten - denn diese liegt noch nicht vor!
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- Offizieller Beitrag
Nein hatte ich nicht, da ich mich in dieser Zeit oft im Krankenhaus befand & um mein Leben gebangt habe!
Du hast doch noch einen Partner. Die Kostensenkungsaufforderung war nicht nur für dich.
Mal abgesehen davon, befinden wir uns in der Privatinsolvenz & ohne entsprechende Schufa, bekommt man nicht einfach so irgendwo eine Wohnung.
Eine schlichte Behauptung, die angesichts der völlig fehlenden Suche in den letzten 6 Monaten nicht zu beweisen ist.
Und nochmal: VOR dem Erhalt einer aktuellen BKA kann nicht gesagt werden, ob die BK gesenkt werden konnten - denn diese liegt noch nicht vor!
Und die muss das Jobcenter nunmal nicht abwarten, nicht umsonst stehen die 6 Monate im Gesetz.
In der Kostensenkungsaufforderung stand doch drin, ab wann das Jobcenter die Kosten absenkt. Habt ihr gedacht, das ist ein Witz?
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Die Heizung nutzen wir so gut wie kaum, wir baden nicht sondern duschen nur noch 2 Mal wöchentlich & waschen die Wäsche 1x in der Woche. Wie weit sollen die Kosten, deiner Meinung nach, denn noch gesenkt werden können?
Gesenkt werden sollen sie bis auf das angemessene Maß. Das sind aber (wie du selbst schon festgestellt hast) keine Maßnahmen, die deine Kosten innerhalb der 6 Monate einer Kostensenkungsaufforderung tatsächlich senken.
Du hast auch offensichtlich nicht verstanden, dass wir nicht in der Lage sind umzuziehen da uns die Mittel fehlen & wir niemandem haben, der uns unterstützen könnte. Ich hatte schon einmal Umzugskosten beantragt - diese wurden abgelehnt.
Doch, habe ich. Sofern deine Angaben zutreffen sind, werden entsprechende notwendige Kosten übernommen. Wenn ihr gesundheitlich grundsätzlich nicht umzugsfähig seid, dürfte das ebenfalls nachweisbar sein. Das sollte dann entsprechend beim Jobcenter nachgewiesen werden.
Auch werde ich kein weiteres Darlehen beim JC beantragen und abzahlen.
Dann musst du das Geld wohl anderweitig aufbringen.
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Cinderella, warum wirst du so giftig. All das was hier geschrieben wird, sind nun einmal Tatsachen. Lass dir vom Arzt ein Attest geben, dass ein Umzug für dich unzumutbar ist und reiche das beim JC ein. Evtl. bekommt ihr dann noch einen Aufschub oder man verzichtet ganz auf euren Umzug. Die Maßnahmen, die du genannt hast, sind Maßnahmen, die jeder Geringverdiener, der seine Miete und Nebenkosten selbst tragen muss, zurzeit macht. Auch ich muss meine Heiz- und Nebenkosten gering halten, damit ich die Nachzahlung so gering wie möglich halte. Euch ist doch klar, dass das JC keine Nebenkostennachzahlung übernimmt wenn die Wohnung unangemessen ist und ihr nichts unternehmt.