Jobcenter Regensburg verneint Recht auf Vorschuss

  • Servus zusammen,

    ich benötige bitte mal etwas Schwarmwissen und habe mich daher mal angemeldet.

    Ich selbst habe durch die aktuelle Lage keine finanziellen Reserven mehr. Mein Antrag auf Bürgergeld wird aber voraussichtlich noch dauern. Daher wollte ich beim Jobcenter einen Vorschuss gemäß § 42 SGB I beantragen, das Jobcenter jedoch verneint mir dieses Recht. Es gäbe dazu keine Bestimmungen.

    Jetzt meine Frage in die Runde: Was kann ich da tun? Es ist schon ziemlich eng geworden.

    Sonnige Grüße

  • Auch ein Antrag auf einen Vorschuss ist ein Antrag, der grundsätzlich einmal 6 Monate Bearbeitungszeit hat.

    Beim Jobcenter ist außerdem für einen Vorschuss nach § 42 SGB I rechtlich nur unter besonderen Umständen Raum. Es greift im Regelfall wenn überhaupt die vorläufige Bewilligung nach § 41a SGB II.

    Zu den Anforderungen für eine vorläufige Bewilligung in ihrer Form als "vorläufiger Rechtsschutz" gehört aber selbst in Eilfällen, dass die jeweiligen Bürger umfassend mitgewirkt haben. Es ist vergleichsweise selten, dass die Bürger wirklich alle erforderlichen Angaben und Nachweise schon gebracht haben und dann das Jobcenter noch ewig für den Bescheiderlass braucht.

    Was kann man machen?

    - Anrufen/Vorbeigehen und auf die Eilbedürftigkeit hinweisen. Gezielt nachfragen dabei, ob und was genau man selbst noch machen muss bzw. kann.

    - falls das nichts hilft ggf. einstweiligen Rechtsschutz beim örtlich zuständigen Sozialgericht einlegen. Dauert übiicherweise allerdings ebenfalls mehrere Wochen.

  • Hallo,

    wann wurde der Antrag gestellt? Warum wird die Bearbeitung des Antrages noch dauern? Was bedeutet keine finanziellen Reserven mehr bzw. es ist schon ziemlich eng geworden? Hast du noch Mittel oder nicht mehr?

    Wurde der Vorschuss beantragt? Was steht denn in dem ablehnenden Bescheid als Begründung bzgl. Vorschuss? Die rechtliche Bestimmung dazu hast du schon genannt. Evtl. nochmals das Gespräch suchen, vlt. ist es ja schon in Bearbeitung und angewiesen.

    Der kürzeste Weg wird dich dann wohl zum Gericht führen um einstweiligen Rechtschutz zu beantragen.

  • Hallo,

    wann wurde der Antrag gestellt? Warum wird die Bearbeitung des Antrages noch dauern? Was bedeutet keine finanziellen Reserven mehr bzw. es ist schon ziemlich eng geworden? Hast du noch Mittel oder nicht mehr?

    Wurde der Vorschuss beantragt? Was steht denn in dem ablehnenden Bescheid als Begründung bzgl. Vorschuss? Die rechtliche Bestimmung dazu hast du schon genannt. Evtl. nochmals das Gespräch suchen, vlt. ist es ja schon in Bearbeitung und angewiesen.

    Der kürzeste Weg wird dich dann wohl zum Gericht führen um einstweiligen Rechtschutz zu beantragen.

    Servus,

    eng im Sinne von aus und vorbei. Ich habe heute vormittag angerufen und die Mitarbeiterin hat gesagt, sowas wie Vorschuss gibt es beim Bürgergeld gar nicht. Das sei ihr in x Jahren noch nie vorgekommenn. Ich habe jetzt aber den Vorschuss gemäß § 42 SGB I beantragt und gehe wenn notwendig durch die Instanzen, wie du schon vorschlägst. Einen ablehnenden Bescheid selber habe ich noch nicht erhalten, wird aber vermutlich nicht lange dauern, Mal sehen, was rauskommt.