Ü25, wohne bei Eltern bisher mietfrei, jetzt Mietvertrag möglich?

  • Hallo zusammen,


    Habe im Forum ein wenig recherchiert und schon eine Ahnung bekommen, dass es dem JC evtl. nicht gefallen könnte...


    Meine Situation: Bin Ü25 und wegen längerer Krankheit zu meinen Eltern zurückgezogen, von wo aus ich mein Studium beendet habe. Hier habe ich mietfrei in meinem alten Zimmer gewohnt und mich nur an den Lebensmittelkosten beteiligt (habe ein winzig kleines, saisonales Einkommen aus Selbstständigkeit - Gartenarbeit).

    Jetzt seit Juni kein Student mehr und arbeitslos gemeldet, habe letzte Woche den Bescheid bekommen, dass ich BG bekomme. Das freut uns natürlich, aber meine Eltern meinten, dann könnte ich ja jetzt anfangen, eine (kleine) Miete zu bezahlen. Was ich ja auch so sehe... haben mich lang genug "ausgehalten" :S

    Bin auch einigermaßen genesen und rechne auch damit, dieses Jahr noch einen Vollzeitjob zu finden, und spätestens dann sowieso Miete zahlen oder ausziehen wollen.


    Jetzt die Frage: Würde das JC das akzeptieren, wenn wir jetzt (quasi ab sofort) einen Mietvertag für das Zimmer mit Mitbenutzung Küche etc. schließen? Oder liegt der Verdacht näher, wir wollten den Staat "bescheißen", weil uns das jetzt erst einfällt, wo ich BG bekomme?

    Btw: Was geht ungefähr als angemessene Miethöhe durch? In meiner Stad findet man WG-Zimmer in dieser Größe zwischen 300 und 500€, da wären wir wsl. eher am unteren Ende.


    Ich hoffe, ich habe die Situation verständlich geschildert. Freue mich auf Eure Antwort und stehe jederzeit gerne für Rückfragen ........ ;)

    • Offizieller Beitrag

    Jetzt die Frage: Würde das JC das akzeptieren, wenn wir jetzt (quasi ab sofort) einen Mietvertag für das Zimmer mit Mitbenutzung Küche etc. schließen? Oder liegt der Verdacht näher, wir wollten den Staat "bescheißen", weil uns das jetzt erst einfällt, wo ich BG bekomme?


    zu 1.: nein

    zu 2.; ja


    Insbesondere unter dem Aspekt, als dass deine Eltern auch für eine gewisse Übergangszeit zwischen Studium und Arbeitssuche zu Unterhalt verpflichtet sind und wenn du krank bist und damit keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit unterliegst, sowieso.

    Es ist nicht nötig (und noch dazu regelwidrig!), mir eine PN zu schreiben, weil eine Verwarnung erfolgte, ein Beitrag oder Thread gelöscht oder ein Thread geschlossen wurde. Wenn dies geschah, hatte es einen entsprechenden Grund. Ich verweise insoweit auf die Regeln des Forums: Forenregeln.

  • Hey frage, weil ich auch ü25 bin und bei Eltern wohne. Muss man das Haus deiner Eltern als Vermögen angeben? Und bekommt man dann überhaupt noch BG? Oder wie ist das bei dir?

    Moin,

    da du ja anscheinend den Antworten aus den anderen Beiträgen nicht glaubst, lies doch mal im Absatz 3 wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, solltest du dich dann noch im Absatz 1 des Paragraphen wiederfinden, lies bitte diesen Paragraphen und wenn du dich selbst woanders einordnest, als die bisherigen Antworten haut etwas nicht hin.


    bei ü25 bist du, auch wenn schwer zu fassen, als einzelne Person eine Bedarfsgemeinschaft

  • Moin,

    da du ja anscheinend den Antworten aus den anderen Beiträgen nicht glaubst, lies doch mal im Absatz 3 wer zu einer Bedarfsgemeinschaft gehört, solltest du dich dann noch im Absatz 1 des Paragraphen wiederfinden, lies bitte diesen Paragraphen und wenn du dich selbst woanders einordnest, als die bisherigen Antworten haut etwas nicht hin.


    bei ü25 bist du, auch wenn schwer zu fassen, als einzelne Person eine Bedarfsgemeinschaft

    oh gerade erst auf das Datum gesehen, da gab es ja schon zeitlich vorher Antworten...