Hallo in die Runde,
Ich habe vergangenes Jahr Bürgergeld erhalten und soll nun 500 Euro zurückzahlen für die Krankenkassenbeiträge.
Hintergrund: Als Künstlerin bin ich in der Künstlersozialkasse ("KSK") - diese ist eine Art vorgeschaltete Stelle, an der ich als freiberufliche Künstlerin meine Krankenkassenbeiträge bezahle - die KSK leitet dann die Beiträge an die Krankenkasse weiter.
Das Amt hat die KSK mit der Krankenkasse verwechselt. Ich habe also die Beiträge zur Krankenversicherung ausgezahlt bekommen und selbst an die KSK gezahlt wie gewohnt. Da normalerweise das Amt die Beiträge an die KSK zahlt, habe ich mehrere Monate nach Ablauf meiner "Bürgergeldszeit" diese Beiträge von der KSK erstattet bekommen. Parallel dazu hat das Amt nun außerdem Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse bezahlt.
ich selbst habe erstmals Bürgergeld erhalten und wusste nicht " wie der korrekte Ablauf" ist . Da Amt hat also einen Auszahlunsgfehler an mich gemacht. Muss ich die 500 Euro für die KSK zurückzahlen (die mir erstattet wurden)?
Danke